Wien - Die Agrarmarkt Austria Marketing verschärft die Richtlinien für das AMA-Gütesiegel und will damit bei den Konsumenten wieder mehr Vertrauen in heimische Produkte schaffen. So werden künftig Futtermittelbestimmungen sowie Tierhaltungs- und Tierschutzbestimmungen in den Kriterienkatalog aufgenommen. Die Kontrolle am Bauernhof darf künftig nicht mehr vom Betreuungstierarzt durchgeführt werden und muss in eine unabhängige Qualitätskontrollstelle ausgelagert werden. Dauerhafte Prophylaxen und Therapien zur Leistungsförderung lehnt die AMA ab. Obwohl sich die AMA im Sinne eines ständigen Verbesserungsprozesses immer wieder die Frage nach Optimierungsmöglichkeiten stelle, könnten diese neuen, strengeren Kriterien für das Gütesiegel nun einfacher am Markt umgesetzt werden, betonte Andreas Steidl, Leiter des AMA-Qualitätsmanagements, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien. In Zeiten von BSE, Maul- und Klauenseuche sowie Fleischskandalen verlange der Konsument mehr Sicherheit, das Qualitätsbewußtsein bei den Produzenten und beim Handel sei gestiegen. Dennoch müsse der Konsument beim Einkaufen letztendlich das neue Konzept und dessen Mehrkosten mit tragen, die von der AMA auf Produzentenseite mit rund 5 Prozent geschätzt werden, sagte Steidl. Eine von der AMA in Auftrag gegebene Umfrage des Market Instituts zeige, dass vier von fünf Konsumenten bereit wären, Preissteigerungen auf Grund von mehr Kontrollen und schärferen Qualitätssicherungselementen im Ausmaß von rund 10 Prozent auf sich zu nehmen, teilte der Geschäftsführer der AMA Marketing, Stephan Mikinovic, mit. "Wenn ein Kilogramm Rindfleisch um 1 S teurer wird, ist das für den Konsumenten ein relativ geringer Betrag, der aber eine Reihe von zusätzlichen qualitätsverbessernden Maßnahmen nach sich ziehen würde", so Steidl in diesem Zusammenhang. In fünf Bereichen werden Kriterien verschärft Die Gütesiegelkriterien werden in fünf Bereichen maßgeblich verschärft. Die langfristig bedeutendsten Änderungen werden im Bereich Tierhaltung und Tierschutz erfolgen. Diese seien bisher nur am Rande gesondert geregelt gewesen, wobei die gesetzlichen Bestimmungen für das Gütesiegel angewendet wurden. Konkret werden Vollspaltenböden vor allem in der Schweinehaltung, eine dauerhafte Anbindehaltung bei Rindern und Käfighaltungssysteme für Geflügel im Rahmen des Gütesiegels verboten. Bei der Fütterung werden künftig detaillierte Bestimmungen für das Mindestausmaß an Eigenfutterfläche, für die Eigenfuttergewinnung sowie für Zukaufsfuttermittel fixiert. So soll die Kennzeichnung der Produkte vereinheitlicht werden, damit sich der Landwirt einfach orientieren und ein Futtermittelregister führen könne. Bei der Tierbestandsbetreuung und -behandlung durch Tierärzte bleibe die verpflichtende Mitgliedschaft bei einem Tiergesundheitsdienst zwar aufrecht, als Basis für eine effiziente Kontrolle darf der Betreuungstierarzt aber künftig keine Kontrollfunktion ausüben. Die Kontrolle der Gütesiegelbauern erfolgt nun über eine unabhängige Qualitätskontrollstelle und umfaßt eine eingehende Betriebsüberprüfung. Die Sanktionen sollen weiter verschärft, das Investitionsförderungsprogramm soll umgestellt werden. Auch Harald Glatz von der Arbeiterkammer spricht sich für härtere Kontrollen und ein schärferes Lebensmittelrecht aus. Die Maßnahmen der AMA seien wichtig, Landwirtschaft und Handel seien aber gefordert, dieses Angebot anzunehmen. (APA)