Wien - Volksanwältin Christa Krammer (S) schlug am Donnerstag vor, die Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss und die Familienbeihilfe zu harmonisieren. Familienbeihilfe gibt es auch für volljährige Kinder, die sich noch in einer Ausbildung befinden, sofern diese ernsthaft betrieben wird. "Im Interesse der Einheit der Rechtsordnung und der sozialen Ausgewogenheit sollte das auch für den Unterhaltsvorschuss gelten", meinte Krammer in einer Aussendung. Mit dem Kindschaftsrechtsänderungsgesetz wird ab 1. Juli 2001 das Alter für die Volljährigkeit von 19 auf 18 Jahre gesenkt. Das hat auch Auswirkungen auf die Gewährung des Unterhaltsvorschusses, den es derzeit nur für minderjährige Kinder gibt. Der Unterhaltsvorschuss bietet vor allem allein erziehenden Müttern eine finanzielle Unterstützung für die Versorgung des Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Kindesvater seinen Unterhaltsbeitrag nicht leistet. Der Staat schießt in diesen Fällen den Unterhalt für das Kind vor und holt sich das Geld dann vom säumigen Unterhaltsschuldner zurück. Die Senkung des Alters für die Volljährigkeit bedeutet im Ergebnis aber ein Jahr weniger Unterhaltsvorschuss. Auf der anderen Seite muss die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht automatisch mit der Volljährigkeit erlöschen. Für Kinder, die am 1. Juli 2001 bereits das 14. Lebensjahr vollendet haben, kann - wie bisher - Unterhaltsvorschuss bis zum 19. Lebensjahr gewährt werden, obwohl die Volljährigkeit bereits mit 18 eintritt. Für jüngere Kinder gibt es den Unterhaltsvorschuss aber nur mehr bis zum 18. Lebensjahr. Für Krammer ist diese "zeitlich befristete Abfederung" unzureichend. Die Volksanwältin gibt zu bedenken, dass sich viele Jugendliche mit 18 sogar noch in Schulausbildung befinden, wie etwa HAK- und HTL-Schüler. (APA)