Österreich
Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsver- letzung an Omofumas Tochter
Antrag auf Todesaufklärung wurde von UVS bisher zurückgewiesen
Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat festgestellt,
dass die Tochter des verstorbenen nigerianischen Schubhäftlings
Marcus Omofuma vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in ihrem Recht
auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden ist.
Der UVS war nicht tätig geworden, als im Namen der Tochter
eine Prüfung beantragt worden war, ob Omofuma bei der tödlich
verlaufenen Abschiebung im Mai 1999 Menschenrechtsverletzungen
ausgesetzt war.
Der UVS hatte seine Entscheidung vor allem damit begründet, dass
der Beschwerdefall die Rechtssphäre von Marcus Omofuma selbst
betroffen hätte und die Tochter diese Rechte nicht geltend machen
dürfe. Nach Ansicht des UVS hatte die in Deutschland bei ihrer Mutter
lebende Franziska keine Parteistellung.
Der Verfassungsgerichtshof führte nunmehr nach Angaben des Wiener
Rechtsanwaltes Georg Zanger, der die Angehörigen vertritt, aus, dass
die Beschwerde beim UVS grundsätzlich nur Personen zusteht, die durch
die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein glauben. Im Fall
Omofuma sei allerdings deutlich, dass diese Interpretation der
Kontrolle von Rechten - insbesondere des Rechts auf Leben - nicht
ausreichend Rechnung trage.
Zanger: "Die vorliegende Entscheidung ist eine
Grundsatzentscheidung, was die Frage von Ansprüchen von
Hinterbliebenen betrifft, deren Angehörige durch rechtswidrige
Handlungen von Beamten zu Tode gekommen sind." Bedeutung habe der
Spruch der Verfassungsrichter auch im Zivilgerichtsverfahren gegen
den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (F), so der Anwalt. Der
Politiker soll Omofuma als Drogenhändler bezeichnet haben und wurde
deswegen von der Tochter geklagt. Der Erstrichter hat das
Zivilverfahren laut Zanger geschlossen, das Urteil wird in den
nächsten Tagen schriftlich ergehen.
Marcus Omofuma war im Zuge eines Abschiebungsfluges nach Sofia
(Bulgarien) gestorben, nachdem ihm drei ihn begleitende
Fremdenpolizisten mit einem Klebeband den Mund verschlossen hatten.
Gegen die Beamten wird seither ermittelt. Konträre Meinungen von
Gerichtsmedizinern haben dieses Verfahren bisher in die Länge
gezogen. (APA)