Wien - Justizminister Dieter Böhmdorfer hat am Donnerstag im Budgetausschuss des Nationalrats die Vorwürfe rund um eine angebliche Behinderung von U-Richter Stefan Erdei in der Spitzelaffäre zurückgewiesen. Wie er betonte, sei es ein normaler Vorgang, die Akte zu trennen - nämlich in einstellungsreife und jene, wo der U-Richter weiter ermitteln solle. Von einer Behinderung könne daher keine Rede sein. "News" hatte aus einem Aktenvermerk Erdeis zitiert, wonach er bei seiner Aufklärungsarbeit massiv behindert worden sei, weil ihm Akten und Ermittlungsergebnisse vorenthalten worden seien. Böhmdorfer sprach nun laut Parlamentskorrespondenz von einem "hochgespielten Zwischenschritt im Verfahren", um ein "hochgespieltes Pseudo-Missverständnis". Der Richter könne selbstverständlich seinen Aufgaben nachkommen, die Verteidigungsrechte würden nicht eingeschränkt. Er habe jedenfalls im Verfahren keine Weisungen erteilt. "Versetzung normal" Auf eine Frage des SP-Justizsprechers Hannes Jarolim nach einer möglichen Versetzung Erdeis meinte Böhmdorfer, dass dies grundsätzlich ein normales Schicksal sei. Personal müsse dort eingesetzt werden, wo Lücken entstehen. Die Entscheidung werde jedoch vom Personalsenat getroffen, auf den niemand in der Justizverwaltung Einfluss habe. Die Opposition schloss sich den Äußerungen des Justizministers nicht an. Jarolim sprach von einem "Befreiungsschlag des Untersuchungsrichters". Der Justizsprecher beklagte, dass Erdei offensichtlich relativ unverhohlen zentrale Unterlagen vorenthalten worden seien. Diese Vorgangsweise sei "atemberaubend". Die Grüne Justizsprecherin Terezija Stoisits meinte, als Bürgerin könne sie nur sagen, "Gott sei Dank, kommt so etwas an die Öffentlichkeit, Gott sei Dank haben wir so engagierte RichterInnen und StaatsanwältInnen". Für die ÖVP meinte dagegen Justizsprecherin Maria Fekter, sie werte es als bedenklich, dass sich ein U-Richter für Wahlkampfschlagzeilen missbrauchen lassen. Sie hoffe nur, dass der Akt vom Untersuchungsrichter nicht selbst an "News" weitergeleitet worden sei. FP-Mandatar Michael Krüger äußerte den Verdacht des Bruchs bzw. des Beitrags zum Bruch der Amtsverschwiegenheit. Derartige Aktenvermerke seien grundsätzlich von der Akteneinsicht ausgenommen und hätten daher auch nicht zur Kenntnis des ORF gelangen dürfen. (APA)