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Lüneburg - Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem ICE-Unglück von Eschede hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg die Ermittlungen gegen einen Teil der Beschuldigten eingestellt. Wie ein Justizsprecher am Freitag mitteilte, erhärteten sich die Vorwürfe gegen drei Mitarbeiter der Instandhaltung im ICE-Werk München nicht. Die zwei Fertigungsdisponenten sowie deren Vorgesetzter seien nicht für Versäumnisse bei der Überprüfung und Zulassung der Radreifen verantwortlich gewesen. Die Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter des ehemaligen Bundesbahnzentralamt (BZA) in Minden sowie zwei Verantwortliche des Radherstellers aus Bochum dauern hingegen an. Der ICE Wilhelm Conrad Röntgen war am 3. Juni 1998 wegen eines gebrochenen Radreifens auf der Fahrt von München nach Hamburg entgleist und gegen eine Brücke geprallt. Dabei wurden 101 Menschen getötet und hundert weitere verletzt. Den Ermittlungen zufolge waren die Beschäftigten des ICE-Werkes in München nicht für das Auftreten von Innenrissen aufgrund der nicht ausreichenden Betriebsfestigkeit der Radreifen im abgefahrenen Zustand verantwortlich. Der Riss im Radreifen sei für die Prüfer optisch nicht erkennbar gewesen. Weitergehende Untersuchungen etwa mit Ultraschall hätten vom BZA vorgegeben werden müssen. Schließlich seien unrund laufende Räder bei der Bahn bis zum Unfall allgemein nicht als Sicherheitsrisiko, sondern lediglich als Komfortfrage eingeschätzt worden. Daher hätten die Instandhaltungsmitarbeiter keinen Zusammenhang zwischen der Unrundheit der Räder und der Gefahr von Brüchen durch innere Risse erkennen können. Für die Werksmitarbeiter war der Unfall in Eschede nach Erkenntnissen der Ermittler nicht vorhersehbar gewesen. (APA)