Wien - ÖVP-Sozialsprecher Gottfried Feurstein hat sich am Freitag für einen "radikalen" Abbau der Bürokratie bei der Neugestaltung der Ambulanzgebühr ausgesprochen. Wenn dies gelinge, werde es auch mit den Gesundheitsreferenten, die am Montag mit Sozialminister Herbert Haupt (FP) zusammentreffen, keine großen Probleme mehr geben, meinte Feurstein im Gespräch mit der APA. Die Kritik mancher Länder - auch von VP-Seite - wies Feurstein zurück.
Nach den Vorstellungen des VP-Sozialsprechers sollte nicht in der Spitalsambulanz entschieden werden, ob jemand die Ambulanzgebühr zahlen muss oder nicht. Diese Entscheidung solle primär in den Krankenkassen fallen. Die Meldungen der Spitäler an die Kassen sollten den jetzigen Umfang nicht wesentlich übersteigen. Es gehe um eine Vereinfachung der Meldebestimmungen an die Gebietskrankenkasse, meinte Feurstein. Er unterstützt Haupt sowohl in der Frage der Verwaltungsvereinfachung als auch bei dessen Forderung nach einer generellen Ausnahme für Kinder. Auch das Bestreben nach einer raschen Lösung findet die Zustimmung Feursteins. Vor allem die Ausnahmen und die Verwaltungsvereinfachungen seien Gegenstand der Verhandlungen mit den Ländern.
Länder könnten jetzt nicht Nein sagen
Die Länder seien mit der Einführung der Ambulanzgebühr einverstanden gewesen, sagte der Sozialsprecher zu den diesbezüglichen Einwänden. Sie bekämen dafür 1,05 Milliarden Schilling. Deshalb könnten sie nicht jetzt sagen, sie seien gegen die Gebühr. Die Länder hätten gewusst, dass das Geld zur Finanzierung der Krankenkassen verwendet werde.
Feurstein verwies darauf, dass die Ambulanzgebühr eine Form des Selbstbehaltes sei. Damit solle zusätzlich ein Lenkungseffekt erzielt werden, dass nur jene Patienten in die Ambulanz kommen, bei denen es wirklich nötig ist.
Gelten soll die Ambulanzgebühr nach den Worten Feursteins nur für ASVG-Versicherte. Mit der 58. ASVG-Novelle werde geregelt, dass Gewerbetreibende, Bauern, Beamte und Eisenbahner so wie bis zum 31. Dezember 2000 Selbstbehalte zu leisten haben und deshalb keine Ambulanzgebühr zahlen müssen. (APA)