Wien - Die Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) hat nun auf ihre Homepage unter dem Schwerpunkt "News" eine Liste jener Unternehmen gestellt, die als Finanzdienstleister nicht im Besitz einer BWA-Konzession sind. Auch solche Unternehmen sind angeführt, deren BWA-Konzession erloschen ist. Diese Unternehmen dürfen zwar Dienstleistungen wie den Abschluss von Leasing-oder Kreditgeschäften tätigen, nicht aber "richtige" Finanzdienstleistungen wie zum Beispiel die Beratung und das Verwalten von Kundenvermögen und die Vermittlung von Wertpapiergeschäften, erklärt dazu Ulrike Weiser von der BWA. Bei den Listen arbeitet die Aufsichtsbehörde, die zum Finanzministerium gehört, mit den Wertpapieraufsichtsbehörden anderer Länder zusammen. (ruz, D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 26. 3 . 2001)