Geschlechterpolitik
Keine Entschädigung für "einzelne Kriegsopfer"
Frühere Sex-Sklavinnen und Zwangsrekruten scheiterten vor japanischem Gericht
Tokio - Ein Bezirksgericht in Tokio hat eine Entschädigungsklage von KoreanerInnen abgewiesen, die im Zweiten Weltkrieg von der japanischen Armee als Sex-Sklavinnen missbraucht oder als Zwangsrekruten eingezogen wurden. Der Gerichtsvorsitzende Shoichi Maruyama begründete laut einer Meldung der Nachrichtengentur Kyoda am Montag sein Urteil damit, dass nach dem Völkerrecht einzelne Kriegsopfer derartige Entschädigungsklagen nicht gegen einen Staat einbringen könnten. Über Entschädigungen der geforderten Art müssten bilaterale Verträge zwischen den ehemals verfeindeten Staaten abgeschlossen werden. Mit seinem Urteil folgte der Richter den Argumenten der Regierung in Tokio.
Unter den 40 südkoreanischen KlägerInnen befanden sich acht frühere Sex-Sklavinnen, 16 Zwangsrekruten und 16 Angehörige von ZwangsarbeiterInnen der japanischen Armee während der Okkupation der koreanischen Halbinsel von 1910 bis 1945. Sie hatten geklagt, die Gräueltaten der japanischen Armee in Korea müssten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt werden. Die japanische Justiz hatte in ähnlichen Fällen wiederholt Klagen auf direkte Entschädigung abgelehnt.
Mit Unterstützung der Regierung in Tokio wurde eine private Stiftung gegründet, die die früheren Sex-Sklavinnen der Armee entschädigen soll. Viele Klägerinnnen fordern aber, der japanische Staat solle Verantwortung für seine Vergangenheit übernehmen. Nach Schätzungen von HistorikerInnen missbrauchten japanische Soldaten rund 200.000 junge Frauen, zumeist Koreanerinnen, als Sexsklavinnen. Zwischen 1939 und 1945 wurden schätzungsweise 1,2 Millionen KoreanerInnen nach Japan als ZwangsarbeiterInnen deportiert.
(APA/AFP)