Wien - Mit einer Anfang April in Kraft tretenden Verordnung wird die Beschäftigung von Au-pair-Kräften in Österreich einfacher: Au-pairs sind damit von der Ausländerbeschäftigungsquote ausgenommen. Das ermöglicht erstmals auch den Einsatz junger Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren auch aus den Nachbarländern Mittel- und Osteuropas sowie aus Übersee in heimischen Familien. Bisher war diese Möglichkeit hauptsächlich auf Staatsangehörige von EWR-Ländern beschränkt. Au-pair-Zahlen in Österreich im Rücklauf Die Zahl der Au-pairs ist in Österreich den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen. Gab es vor einigen Jahren noch an die 1.000 solcher Dienstverhältnisse, sank die Zahl auf aktuell "so gut wie gar keine mehr", heißt es aus der Katholischen Jugend, einer der traditionellen Vermittlungsstellen. Besonders gering ist das Interesse aus EU-Ländern, nicht zuletzt auch wegen der Konkurrenz durch diverse Austauschprogramme. Laut der neuen Verordnung darfv eine Au-pair-Kraft - meist handelt es sich um junge Frauen - alle fünf Jahre maximal zwölf Monate lang in Österreich beschäftigt sein, um Missbrauch auszuschließen. Die Gastfamilie müsse zwei Wochen vor Arbeitsbeginn beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine Meldung machen. Keine Möglichkeit im regulären Arbeitsmarkt Die Beschäftigung einer Au-pair-Kraft sei "kein Integrationsschritt in Richtung Zugang zum regulären Arbeitsmarkt", sondern in erster Linie als "Chance für junge Menschen und Hilfe für junge Familien" gedacht. Wolle die Au-pair-Kraft im Land bleiben, müsse sie eine quotenpflichtige Niederlassungsbewilligung und eine Beschäftigungsbewilligung erbringen. Die Beschäftigung einer Au-Pair-Kraft ohne Anzeigebestätigung sei illegal. Die Tätigkeit dürfe erst aufgenommen werden, wenn eine Aufenthaltsberechtigung vorliege, die unter Vorlage der Anzeigebestätigung bei einer österreichischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Gastfamilie muss sich im Vertrag auf ihre Kosten zum Abschluss einer privaten Kranken- und Unfallversicherung für die Au-Pair-Kraft verpflichten, falls kein Versicherungsschutz aus einem zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen besteht. Als typische Merkmals für ein Au-pair-Dienstverhältnis gilt die Integration in eine Gastfamilie, die Mitwirkung bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung (grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden täglich), die Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche, die Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen, die Zahlung eines angemessenen "Taschengelds" in Höhe von mindestens 800 S wöchentlich sowie eine angemessene Unterkunft (eigenes, versperrbares Zimmer in der Familienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie. Wirtschaftsministerium: Missbrauch ausgeschlossen Die Gewerkschaft HGPD kritisiert, dass bei der Neuregelung keine zwischenstaatlichen Abkommen geschlossen wurden und dass keine Besserstellung vorgesehen sei. Der Minister habe die Zustimmung des Parlaments umgangen: "Man kann sich jetzt weltweit Au-pairs angeln, anlachen oder was immer", so Kaske, der eine weitere Verschlechterung der Situation der Au Pairs befürchtet, "bis hin zur Schlepperei". Gegen immer wieder auftretende Missstände sehe die Au-pair-Verordnung keine Sanktionen vor. Das Wirtschaftsministerium verweist auf die Anlehnung an das deutsche Modell, wo es keine Probleme gebe. Zudem werde Missbrauch dadurch verhindert, dass Au-pair-Mädchen nur einmal alle fünf Jahre vermittelt werden könnten. (APA)