Ein Nachtrag zur Kommentar-Kontroverse über Polizeibefugnisse (STANDARD vom 14. bzw. 27. 7.): Der von Michael Sika der Inkompetenz geziehene Anwalt Richard Soyer antwortet seinem Kritiker:
Auffallend an der Replik des Generaldirektors für öffentliche Sicherheit ist zunächst, dass er das Hauptthema meines Kommentars, nämlich den von mir im (auch historischen) Kontext mit der Entwicklung des Polizeirechts angesprochenen akuten Reformbedarf im strafprozessualen Bereich, völlig ignoriert, ganz so, als ob das mit öffentlicher Sicherheit nichts zu tun hätte. Dafür bricht Sika wieder einmal eine Lanze für eine außerhalb der Justiz, also nur in seinem Verantwortungsbereich abzuwickelnde "erweiterte Gefahrenerforschung", geht dabei jedoch auf meine Kritik an seiner Äußerung, wonach es bei dieser Erweiterung nur darum gehe, "dass das, was wir jetzt im rechtsfreien Raum machen, Gesetz wird", mit keinem Wort ein.
STANDARD-Lesern wird in diesem Zusammenhang vielleicht noch in Erinnerung sein, dass auch die Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, in Sikas Meinungsäußerung "den Grundgedanken unseres Rechtsstaates" vermisste.
Breiten Raum hingegen gibt Sika seiner Verteidigung des großen Lauschangriffs. Diese Rechtfertigung ist wohl deshalb nötig, da von solchen Einsätzen nicht nur die Sicherstellung von Tagesrationen, die mit traditionellen Ermittlungsinstrumenten effizienter durchgeführt werden kann, sondern natürlich auch und gerade die Aufdeckung der "sicheren Depots und ausgeklügelten Zulieferungen" erwartet werden kann bzw. muss. Der damit erzeugte Erfolgsdruck birgt allerdings die Gefahr in sich, alle Beteiligten zu einem blind machenden Eifer zu verleiten, wo doch gerade Vernunft und Sachlichkeit gefragt wären.
Letztlich dient dies so manchen Law-and-order-Anhängern auch dazu, von den komplexen Ursachen des Drogenproblems und von der Entwicklung innovativer Lösungsansätze abzulenken.
Insgesamt erscheinen mir daher derartige PR-Aktivitäten des Innenressorts in diesem Zusammenhang viel zu laut. Im Übrigen komme ich nicht umhin, das Unterstellen "mangelnder Kenntnis der Gegebenheiten", "unverantwortlicher Bagatellisierung des Drogenproblems" und dgl. wie auch die Zuschreibung "durchsichtiger Motive" als persönliche Angriffe von Mag. Sika scharf zurückzuweisen.
Richard Soyer ist Rechtsanwalt in Wien und Universitätsdozent für Strafprozess-und Strafvollzugsrecht.