Brüssel/Wien - Die Anerkennung von Diplomen innerhalb der Europäischen Union soll weiter erleichtert werden. Eine neue Richtlinie vereinfacht in Zukunft die Anerkennung von Diplomen und Befähigungsnachweisen unter anderem für Krankenschwestern und Krankenpfleger, Zahnärzte, Tierärzte, Hebammen, Apotheker, Ärzte und Architekten. Gerade die europaweit besonders gefragten Arbeitnehmer im Gesundheitsbereich sollen mit dieser neuen Regelung "mobiler" gemacht, der Zugang zu einer Reihe von so genannten reglementierten Berufen erleichtert werden. Der EU-Ministerrat verabschiedete Ende Februar die (noch nicht im Amtsblatt veröffentlichte) Richtlinie zur Vereinfachung der Vorschriften über die Anerkennung von Berufsbefähigungsnachweisen. Durch sie werden 14 bereits bestehende Richtlinien geändert; Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten: 1. 1. 2003. Die neuen Regeln zwingen die EU-Länder, Anträge auf die Anerkennung von Qualifikationen zügig zu bearbeiten - nämlich innerhalb von maximal vier Monaten. Außerdem müssen sie bei ihrer Entscheidung die in anderen Mitgliedstaaten erworbene Berufserfahrung berücksichtigen. Erleichtert und beschleunigt wird auch die Aktualisierung der Listen der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise, die nach den einschlägigen Richtlinien automatisch anerkannt werden müssen. In Zukunft können die Mitgliedstaaten die Kommission direkt informieren, wenn sie die offizielle Bezeichnung einer reglementierten Ausbildung oder eines reglementierten Berufes ändern. Dadurch soll der Zeitaufwand für die Meldung und Veröffentlichung von Änderungen dieser Verzeichnisse um mehrere Jahre verkürzt werden. Besonders für den Bereich der Facharztausbildung ist das sinnvoll, entwickelt dieser sich doch ständig weiter. Mehr Überblick Für Überblick werden klar gegliederte, tabellarische Verzeichnisse über die Diplome sorgen. So wird beispielsweise bei den Facharztberufen die Mindestausbildungsdauer für jede Fachrichtung klar angegeben. Die Richtlinie füllt eine weitere Lücke: Sie regelt nun auch die Anerkennung von Ausbildungen, die EU-Bürger außerhalb der Union absolviert haben. Bei der Prüfung eines Anerkennungsantrages für einen der Berufe, die unter die sektoralen Richtlinien fallen, müssen die Mitgliedstaaten es in Zukunft berücksichtigen, wenn ein anderer Mitgliedstaat eine außerhalb der EU absolvierte Ausbildung anerkannt hat. Zuletzt wird auch die allgemeine Regelung zur Anerkennung von Befähigungsnachweisen (die in den Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/ EWG festgelegt ist) verbessert. Hier muss insbesondere bei der Prüfung von Anerkennungsanträgen die Berufserfahrung berücksichtigt werden, die nach Abschluss der Ausbildung erworben wurde. Jörg Wojahn jorg.wojahn@derStandard.at