Unter einem IT-Magazin verstehen Interessierte ein Magazin, das sich nicht nur mit dem Teilbereich Internet, sondern darüber hinaus mit Informationstechnologie im Allgemeinen befasst. Sofern es nur ein einziges in Österreich herausgegebenes IT-Magazin gibt, darf dieses sich schon deshalb "Das österreichische IT-Magazin" nennen. Superlativ- und Alleinstellungswerbung ist grundsätzlich, wie der Oberste Gerichtshof neuerlich betont hat (4 Ob 290/00 a vom 16.1.2001) erlaubt, wenn sie wahr ist. Bei harter Konkurrenz ist allerdings Vorsicht geboten, weil ein nur geringfügiger Vorsprung gegenüber Mitbewerbern die Behauptung einer Spitzenstellung nicht erlaubt.
  • VORSCHUSS Von der Leistung eines Kostenvorschusses seitens des Gläubigers kann die Ermächtigung des Masseverwalters zum Prozesseintritt - und damit auch die Einleitung des Nachtragsverteilungsverfahrens - abhängig gemacht werden (OGH 8 Ob 246/00k vom 15. 2. 2001).