Bereits in 13 US-Bundesstaaten Verbot der Hinrichtung geistesschwacher Menschen Washington - Der Oberste Gerichtshof der USA prüft, ob die Todesstrafe für geistig Behinderte zulässig ist oder als "grausame und ungewöhnliche Strafe" gegen die Verfassung verstößt. Das Gericht in Washington erklärte sich am Montag bereit, sich mit dem Berufungsantrag eines Mörders zu beschäftigen, dessen Geisteszustand nach Angaben seiner Anwälte dem eines Zehnjährigen entspricht. Der 40-jährige Ernest McCarver war im Bundesstaat North Carolina wegen Raubmordes an einem 71-Jährigen zum Tode verurteilt worden. Am 1. März hatte das höchste US-Gericht seine Hinrichtung in letzter Minute ausgesetzt. McCarvers Rechtsvertreter argumentieren, dass bei der Verurteilung McCarvers niedriger Intelligenzquotient nicht berücksichtigt worden sei. In ihrem Berufungsantrag baten sie den Supreme Court um die Prüfung der Frage, "ob sich neue nationale Standards entwickelt haben, die eine Hinrichtung geistig Behinderter als verfassungswidrig verbieten". Nach Angaben der Anwälte verbieten inzwischen 13 US-Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe praktiziert wird, ausdrücklich die Hinrichtung geistesschwacher Menschen. (APA/dpa)