Wien - Das Immunitätskollegium des Wiener Landtages hat Dienstag im Zusammenhang mit der sogenannten Spitzelaffäre einem Auslieferungsansuchen der Disziplinarkommission des Innenministeriums im Fall des FPÖ-Landesparteisekretärs und Landtagsabgeordneten Michael Kreißl mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP zugestimmt. Seitens der FPÖ wird dieses Vorgehen zum jetzigen Zeitpunkt als "rechtswidrig und als einen Akt der politischen Willkür, die für die nächsten Jahre schlimmstes befürchten lässt," bezeichnet. Auf FPÖ-Seite wird damit argumentiert, "dass man zunächst hätte abwarten sollen, was bei dem derzeit gegen Kreißl laufenden Strafverfahren herauskommt", wie FP-Gemeinderat Wilfried Serles zur APA sagte (Für dieses Verfahren war die Immunität von Kreißl so wie jene des Landespartei- und Klubobmannes Hilmar Kabas bereits früher vom Landtag aufgehoben worden, Anm.). Ergänzend meinte Serles in einer Aussendung, er könne sich "nicht vorstellen, dass die Disziplinarkommission gegen Michael Kreißl irgendwelche disziplinären Sanktionen ergreifen kann, solange es lediglich gegen ihn gerichtete unbewiesene Behauptungen gibt. Es ist festzuhalten, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Strafverfahren über das Stadium der Vorerhebungen nicht hinausgekommen ist und die Disziplinarkommission, wenn sie an einem fairen Verfahren interessiert wäre, ein Disziplinarverfahren jedenfalls bis zur Beendigung des Strafverfahrens zu unterbrechen hat." Serles forderte die SPÖ auf, ihre Auslieferungspraxis für die nächsten Jahre vorweg zu definieren, damit die Landtagsabgeordneten "wissen, worauf sie sich einzustellen haben". Bezeichnend für die Vorgangsweise ist laut Serles auch das "Timing" der Auslieferung. Ursprünglich habe die SPÖ die Sitzung des Immunitätskollegiums noch vor der Gemeinderatswahl abhalten wollen. Die zu erwartende politische Kontroverse hätte den Wahlkampf der SPÖ, der darauf ausgerichtet, war jede Konfrontation zu vermeiden, offenbar empfindlich gestört. Zwei Tage nach der Wahl spiele der "Stil" für die SPÖ keine Rolle mehr, was zählt sei das "Ziel", nämlich die Verfolgung eines freiheitlichen Abgeordneten. SPÖ weist Willkür-Vorwurf der FPÖ zurück Der Vorsitzende des Immunitätskollegiums des Wiener Gemeinderates bzw. Landtages, Godwin Schuster (S), hat Dienstag die im Zusammenhang mit der Auslieferungsempfehlung dieses Gremiums für den freiheitlichen Abgeordneten Michael Kreißl von der FPÖ erhobenen Vorwürfe als unzutreffend zurückgewiesen. Es handle sich weder um einen politischen Willkürakt noch habe es vor der Gemeinderatswahl bereits einen Termin für das Kollegium gegeben. Schuster stellte in seiner Replik klar, dass die getroffene Vorgangsweise auf Antrag der Disziplinarkommission beim Innenministerium erfolgt sei und er, Schuster, überzeugt sei, dass das Vorgehen des Ministeriums rechtskonform sei. "Alle Mitglieder des Immunitätskollegiums - mit Ausnahme der FPÖ-Vertreter - teilen offensichtlich diese Meinung. Die vom Immunitätskollegium getroffene Entscheidung ist nichts anderes, als dem Dienstgeber die Möglichkeit einzuräumen, die gegen Kreißl erhobenen Vorwürfe mit dem Mittel eines Disziplinarverfahrens einer Prüfung zu unterziehen und entgegen den Behauptungen von FPÖ-(Abgeordneten Wilfried) Serles daher absolut kein politischer Willkürakt." Der Schritt der Aufhebung der Immunität von Kreißl sei aus Sicht des Ministeriums im Sinne des Fristenablaufes eines Disziplinarverfahrens notwendig, präjudiziere aber in keiner Weise die Disziplinarverhandlung selbst, geschweige denn mögliche richterliche Entscheidungen über die Person Kreißl im Zusammenhang mit den gegen den FPÖ-Politiker erhobenen Vorwürfen, so Schuster. "Der Rundumschlag von FPÖ-Gemeinderat Serles ist nichts anderes als ein weiterer Versuch, Herrn Kreißl gleich von vornherein in die Opferrolle im sogenannten 'Spitzelskandal' zu drängen". Die gegen Kreißl erhobenen Vorwürfe sind Schuster zufolge so schwer, dass seiner Meinung nach einer Untersuchung und Klärung auch durch ein Disziplinarverfahren keine Hindernisse in den Weg gelegt werden sollten. Laut Disziplinaranzeige werde der Polizeibeamte Kreißl verdächtigt "mehrfach unbefugt polizeiliche Informationen für die AUF bzw. FPÖ beschafft, Kollegen für Informationsbeschaffung angeworben zu haben, regelmäßig an mehrere Polizeibeamte der AUF Geld von Konten der AUF bzw. der FPÖ für polizeiliche Informationen überwiesen sowie Betrugshandlungen im Zusammenhang mit der Herausgabe der Zeitschrift 'Blaulicht' begangen zu haben", so Schuster. (APA)