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"Tagesschau-Uhr": Grenze zur Werbung überschritten
Im Product Placement zu weit gegangen
Das Kreditkartenunternehmen Europay hat mit seinem Auftritt in der "Tageschau-Uhr" des Schweizer Fernsehens DRS die Grenze zwischen Sponsoring und Werbung überschritten. Es hat damit nach Beurteilung des UVEK geltende Vorschriften verletzt.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte im Dezember 1998 das Sponsoring der "Tagesschau-Uhr" erlaubt. Sponsoren dürfen in der Zeitangabe unmittelbar vor den Nachrichten mit Bildsequenzen (billboards) ihr Image fördern.
Zulässig ist danach, dass Firmen statt mit ihrem Namen auch mit einer Produktemarke öffentlich auftreten. Europay darf mit ihrem Produkt Eurocard eine Sendung sponsern, so lange nicht direkt für die Kreditkarte geworben wird.
Eine Eurocard-Sequenz mit Szenen aus einem Warenhaus ging indes nach Meinung des UVEK im konkreten Fall zu weit, weil sie die Vorzüge des bargeldlosen Einkaufs schilderte. Deshalb wies das UVEK eine Beschwerde der SRG gegen eine Verfügung des Bundesamtes für Kommunikation. (APA)