Bern - Die Schweizer Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) und mehrere Lebensschutzorganisationen haben angekündigt, die vom Parlament endgültig beschlossene Einführung der Fristenregelung zur Abstimmung vors Volk bringen zu wollen.Abtreibung nur in Notsituation Die beiden Kammern des Parlaments - Nationalrat und Ständerat - hatten vergangenen Freitag eine Revision des Strafgesetzes verabschiedet. Demnach dürfen Frauen laut Kathpress bis zur zwölften Woche straffrei abtreiben; sie müssen sich allerdings auf eine Notlage berufen können. Selbstbestimmung der Frau unwesentlich Der scheidende Präsident der Christlichdemokratischen Volkspartei, Adalbert Durrer, erklärte, die reine Fristenregelung verletze die Schutzpflicht des Staates für alles Leben, auch für das ungeborene. Sie garantiere keine sorgfältige Güterabwägung zwischen der Selbstbestimmung der Frau und dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Deshalb habe die CVP das Referendum beschlossen. Eine ethische Frage von dieser Bedeutung müsse vom Volk entschieden werden, sagte Durrer. Sollte die Fristenregelung abgelehnt werden, werde die CVP ihr im Parlament gescheitertes Schutzmodell wieder vorlegen. Lebensschutzorganisationen werteten die Fristenregelung auch als rechtsstaatlich unhaltbar. Dem Ungeborenen komme nach Auffassung des Bundesgerichts die volle Menschenwürde zu. (APA/red)