Brüssel - Die Forderung Deutschlands und Österreichs nach siebenjährigen Übergangsfristen für die Öffnung des Arbeitsmarkts im Rahmen der EU-Osterweiterung hat in der Europäischen Kommission offenbar verfangen. Die Kommission hat einen Vorschlag entwickelt, der eine generelle fünfjährige Übergangsfrist vorsieht, die dann von einzelnen Mitgliedstaaten im Bedarfsfall noch um zwei Jahre verlängert werden könnte. Dieser Vorschlag soll am 11. April den EU-Mitgliedsländern präsentiert werden, verlautete aus diplomatischen Kreisen. Deutschlands Verhandler aber zeigten sich mit diesem Vorschlag unzufrieden und werden ihn ablehnen, denn er präjudiziere noch offene Verhandlungen, sei in einigen Punkten zu unklar und schwer zu administrieren. Von österreichischer Seite gab es dazu noch keinen Kommentar.

Basis des Kommissionsmodells ist die Formel: fünf plus zwei. Die ersten fünf Jahre sollen demnach zunächst für alle derzeitigen EU-Länder als generelle Übergangsfrist gelten, innerhalb derer Beschränkungen für die Bürger aus den Beitrittsländern beim freien Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt sein sollen. Allerdings soll über Review-Klauseln ermöglicht werden, dass einzelne Länder die Beschränkungen noch vor Ablauf dieser Frist aufheben, wenn sie es wünschen.

Für Länder, die ihren Arbeitsmarkt auch nach den fünf Jahren noch bedroht sehen, soll es dann die Möglichkeit einer Verlängerung der Übergangsfrist um zwei Jahre geben. Unklar ist dabei aber, wie dieser Mechanismus exakt ausgestaltet sein würde: Könnten die Länder autonom über die Verlängerung entscheiden, käme der Kommissionsvorschlag den Vorstellungen der österreichischen Verhandler weitgehend entgegen. Die Verlängerung könnte aber auch von einem Gemeinschaftsbeschluss auf Antrag der Kommission abhängig gemacht werden. (Reuters/jost, D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 28. 3. 2001)