Wien - Der Wiener Taxiunternehmer Martin Rosenov, der seit drei Jahren beweisen möchte, dass sein Sohn Bernhard im Juli 1998 von mehreren Jugendlichen vorsätzlich getötet worden ist, ist heute, Mittwoch, im Landesgericht von der versuchten Erpressung freigeprochen worden. Auch der mitangeklagte Privatdetektiv wurde von dem Vorwurf freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Männer wurden beschuldigt, dem 19-jährigen S., in dem Rosenov den "Hauptverdächtigen" am Tod seines Sohnes sieht, im Sommer 2000 zu einem Treffen bei der Kennedybrücke in Wien-Hietzing gelockt zu haben. Im Rahmen des Telefonats wäre von dem Burschen auch Geld gefordert worden. Unterschiedliche Aussagen "Ich habe seit September 1998 Ermittlungen zu dem Unfalltod meines Sohnes durchgeführt", sagte Martin Rosenov (39) vor Gericht (Vorsitz: Hermann Fuchslehner, Staatsanwalt: Wilhelm Böhm) aus. Im Jahr 2000 habe er eine Ergreiferprämie von 100.000 Schilling ausgesetzt. Kurz darauf hatte sich ein Mädchen bei ihm gemeldet, die am Telefon behauptet hat, dass sie den Sohn Rosenovs kennt und etwas über den Unfall weiß, erklärte der Wiener Taxiunternehmer. "Wir wollten mit Hilfe dieses Mädchens das Umfeld von Senad S. abchecken", bemerkte der mitangeklagte Privatdetektiv (56), der von Rosenov für die Ermittlungen beauftragt wurde. Die junge Frau sollte den 19-Jährigen telefonisch kontaktieren, ihm sagen, dass sie etwas über den Unfall weiß und ihm zu einem Treffen bei der Kennedybrücke in Wien-Hietzing bitten. "Würde Senad S. zum dem Treffpunkt kommen, hätten wir gewusst, dass er etwas damit zu tun hat", meinte Rosenov. Senad S. ist auch tatsächlich in Begleitung mehrerer Jugendlicher erschienen. Ab da scheiden sich jedoch die Aussagen des 19-Jährigen und die von Rosenov. "Das Mädchen, dessen Stimme ich am Telefon nicht erkannt habe, hat mir gedroht, ich soll 120.000 Schilling zahlen, sonst würde sie etwas Rosenov verraten", betonte S. Als er dann die Unbekannte beschimpft habe, sei sie mit ihren Forderungen sogar auf 150.000 Schilling hinauf gegangen. S. beendete das Gespräch. Minuten später kam eine SMS mit der Forderung nach einem Treffen. "Ich habe mir gedacht, dass Rosenov dahinter steckt. Ich hab sogar beim ihm in der Firma angerufen, aber es hat niemand abgehoben", sagte der 19-Jährige. Dann sei er mit Freunden - und ohne Geld - zu dem vereinbarten Treffpunkt gekommen. "Ich hatte Angst, dass wegen dem Unfall Blödsinn geredet wird und ich wieder verdächtigt werde, dass ich etwas damit zu tun hätte", erklärte S., warum er doch zur Kennedybrücke gegangen war. Der Freispruch wurde von Richter Fuchslehner damit begründet, dass der Bereicherungsvorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Die von Staatsanwalt Böhm zur Last gelegte versuchte Erpressung stützte sich auf die Anzeige des 19-jährigen, Rosenov hat das Treffen nur vereinbart, weil er glaubte, dass S. etwas über den Tod des Sohnes wusste, so Fuchslehner. Der Richter nahm an, dass sich das unbekannte Mädchen mit dem Geld selbst bereichern wollte. (APA)