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Wien - Die SPÖ wendet sich in Sachen Ambulanzgebühr an den Verfassungsgerichtshof. Ein entsprechender Antrag solle mit der Veröffentlichung der neuen gesetzlichen Regelung eingebracht werden, kündigte der geschäftsführende Klubobmann Peter Kostelka am Mittwoch bei einer Pressekonferenz an. Im Wesentlichen bezieht sich die Klage auf eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Die SPÖ kritisiert u.a., dass der Behandlungsbeitrag nur in öffentlichen, nicht aber in privaten Ambulanzen eingehoben wird. Einzelne Gruppen benachteiligt Ebenfalls auf Unverständnis Kostelkas stößt, wie die Regierung die neu eingeführte Ausnahme für Kinder definiert. Die geplante Regelung würde bedeuten, dass ein 27-jähriger Student dank der Mitversicherung von der Gebühr befreit sei, während ein 15-jähriger Lehrling zahlen müsse. Überdies sei nicht einzusehen, warum beispielsweise in Diabetes- und in Schmerzambulanzen Beiträge verlangt würden, bei der Dialyse jedoch nicht. Auch sieht die SPÖ eine eindeutige Bevorzugung der Gewerbetreibenden, Bauern und Beamten. Diese würden nun wieder auf ihren schon früher üblichen Selbstbehalt zurückgeführt, der mit rund 80 Schilling deutlich unter der Ambulanzgebühr (150 bzw. 250 Schilling pro Besuch) liege. Das bedeute, dass der Behandlungsbeitrag vor allem ArbeiterInnen, Angestellte und PensionistInnen treffe, kritisierte SP-Gesundheitssprecher Manfred Lackner. Ausnahmeregelungen schwer nachvollziehbar Verwundert zeigten sich die SP-Politiker zudem über die Ausnahmeregelung für Schwangere. Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, die man auch beim niedergelassenen Arzt absolvieren könne, bleibe gratis, bei Schmerzen in der Nacht, wo man auf die Ambulanz angewiesen sei, müssten Frauen dagegen zahlen. Die Kritik der SPÖ macht aber nicht bei den Inhalten halt. Die nunmehr geplante vierteljährliche Abrechnung der Ambulanzgebühr schaffe ein "Bürokratiemonster", kritisierte Kostelka. Dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger würden dabei nur 6,5 Prozent der Einnahmen für den Verwaltungsaufwand zur Verfügung gestellt, alles andere müssten die ohnehin finanzschwachen Kassen selbst zahlen. Insgesamt deponierte die SPÖ nochmals ihre grundsätzliche Ablehnung der Gebühr. Diese sei "unsozial, unüberlegt und ein Husch-Pfusch", erklärte Lackner. Sozialminister Herbert Haupt (F) sei in dieser Angelegenheit "unbelehrbar".(APA)