Wien - Eine gesetzlich gedeckte "Rechtsfalle" könne für Autofahrer trotz gültiger Haftpflichtversicherung teuer werden. Darauf wies der ÖAMTC am Mittwoch in einer Aussendung hin. Kritisiert wurde die Vorgangsweise von Rechtsanwälten, nach einem Unfall möglichst gemeinsam Lenker, Fahrzeughalter und die Versicherung zu klagen. Legt einer der Beklagten keinen Einspruch ein, kann der Zahlungsbefehl gegen ihn vollstreckt werden. Wer im Vertrauen darauf, seine Versicherung werde schon alles regeln, den gerichtlichen Zahlungsbefehl ignoriert, könne eine böse Überraschung erleben, so der Club. Der, ohne Prüfung der Schuldfrage, erlassene Zahlungsbefehl werde rechtskräftig, gegen den Autofahrer könne Exekution geführt werden. Ein allfälliger Einspruch der Versicherung nütze ihm dann auch nichts mehr. Nur der sofortige Kontakt mit der eigenen Haftpflichtversicherung zur Klärung, ob ein Einspruch eingelegt werden soll oder ob die Versicherung den Schaden zahlt, könne vor finanziellen Nachteilen bewahren. Übliche Vorgangsweise von Rechtsanwälten "Es ist eine übliche Vorgangsweise von Rechtsanwälten", so der ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. "Die Anwälte der Geschädigten hoffen oft, dass einer der Beklagten auf seinen Einspruch vergisst und daher gegen ihn der Zahlungsbefehl vollstreckt werden kann." Die Versicherungen sollten deshalb ihren Kunden mehr Service bieten, wenn die Vergleichsverhandlungen mit dem Geschädigten scheitern. Der Hinweis auf einen solchen Zahlungsbefehl und klare Tips könnten helfen, die Versicherungsnehmer rechtzeitig vorzubereiten. (APA)