Der erste Job an der Uni wird befristet sein: Darüber herrscht mittlerweile Konsens zwischen Universitäten und Regierung. Am Mittwoch fand eine Verhandlungsrunde zum Dienstrecht in prominenter Besetzung statt: Vizekanzlerin, Finanzminister und Bildungsministerin saßen den Uni-Vertretern gegenüber. "Unsere Unis haben die Chance, in der Weltklasse zu spielen, wenn man die neuen Herausforderungen annimmt. Weil gute und innovative Leute dort sind. Aber die Chance hast du nicht, wenn du hinter der Mauer sitzt und dich fürchtest", sagt Gehrer im Standard-Gespräch. Sie findet die Aufregung an den Unis über die bevorstehenden Reformen bei Dienstrecht, Vollrechtsfähigkeit und Standortbereinigung übertrieben. Beim Dienstrecht beschwichtigt sie: "Wer pragmatisiert ist, bleibt pragmatisiert." Und auch die "provisorisch definitiv gestellten" Unilehrer genießen laut Verfassungsgutachten Vertrauensschutz. Wer sich rechtzeitig habilitiert, darf als unkündbarer Beamter bleiben. Die anderen müssen sich einem Qualitätsverfahren stellen, bei dem zwei externe Gutachter (vom FWF und der Akademie der Wissenschaften) beigezogen werden. Für die befristet Angestellten gibt es hingegen laut Gutachten keine Chance auf ein dauerndes Dienstverhältnis, wie es die Gewerkschaft fordert. Dass hunderte bisher befristete Assistenten auf der Straße stehen werden, glaubt die Ministerin trotzdem nicht: So sei es ja beispielsweise möglich, Assistenten über "Forschungsgelder" anzustellen. Die Ministerin bezeichnet den Einstieg in die Unis als "Doktorandenstipendiat". Nach vier Jahren müssen die wissenschaftlichen Mitarbeiter ihr Doktorat abgeschlossen haben und sich für die nächste Stufe bewerben. Und das ist der Uniassistent, beziehungsweise der "Unilehrer in Ausbildung", wie ihn Gehrer bezeichnet. In dieser Zeit muss eine Habilitation beziehungsweise eine habilitationsähnliche Qualifikation erworben werden. Danach kann man sich für eine Professorenstelle bewerben. "Wer super ist, kann Ordinarius werden" und habe eine Option auf die Institutsleitung, sagt Gehrer. Die übrigen bleiben Dozenten mit der Verpflichtung, den Professoren zuzuarbeiten. Die Universitäten werden auch die Möglichkeit haben, sich Vertragsprofessoren zu holen. Die Gewerkschaft verlangt hingegen zwischen Assistenten und Professoren ein "durchlässiges Curriculum mit mehreren Evaluierungen bis zur höchsten Stufe". Daneben wird auch noch um mehr Geld gefeilscht. Die Rektoren wollen eine "Überbrückungshilfe" von 150 bis 180 Schilling. Gehrer hingegen verweist auf die "Universitätsmilliarde" die ab dem kommenden Studienjahr für Strukturverbesserungen ausgeschüttet werden soll. Sie betrachte die Universitätsreform nicht als Einsparungsprojekt. In zahlreichen Resolutionen haben sich in den vergangenen Wochen die Universitäten zu Wort gemeldet. So haben die Professoren an der Universität für Bodenkultur ein "klares Gesamtkonzept für Bildung und Ausbildung in Österreich" urgiert. Sie kritisieren die laufende Kürzung von Investitionsmitteln und unzureichende Forschungsmittel und befürchten "leistungsfeindliche Kürzungen" der Bezüge. Wichtige Führungspositionen an den Unis blieben schon jetzt über Jahre unbesetzt. Es sei zu befürchten, dass die Attraktivität des Berufsstandes im Vergleich zur freien Wirtschaft und die Konkurrenzfähigkeit im internationalen Wettbewerb verloren gehe. Unnötiger Wirbel? Der Wissenschaftssprecher Kurt Grünewald, selbst Unilehrer, fragt sich "ob dieser riesige Wirbel mit dem Dienstrecht wirklich notwendig" gewesen sei, noch bevor die Ausgliederung komme. Das Argument des Ressorts - dass ansonsten alles "zupragmatisiert" würde, teilt er nicht. So betrage etwa die Fluktuation an der Uni Innsbruck rund 15 Prozent im Jahr. "Das ist doch nicht wenig." (Martina Salomon, DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 29.3.2001)