Wien - Die Verlängerung des Vertrages von Staatsoperndirektor Ioan Holender um zwei weitere Jahre, die Kunststaatssekretär Franz Morak (ÖVP) am Dienstag verkündete, entspricht nicht dem geltenden Bundestheaterorganisationsgesetz aus dem Jahr 1998. Denn in diesem wird festgehalten, dass die Geschäftsführer der Theatergesellschaften "jeweils auf die Dauer bis zu fünf Jahren" zu bestellen seien. Und Holender erhielt im Zuge der Ausgliederung der Bundestheater bereits einen neuen, fünf Jahre laufenden Vertrag. Eine Verlängerung ist zwar durchaus möglich, doch müsste der Posten vorher ausgeschrieben werden: "Auf die Bestellung der künstlerischen Geschäftsführer findet das Stellenbesetzungsgesetz mit der Maßgabe Anwendung, dass mit dieser Funktion auch Personen betraut werden können, die sich nicht im Rahmen der Ausschreibung um diese Funktion beworben haben. Die Bestellung erfolgt durch den Bundeskanzler nach Anhörung des Aufsichtsrates der betreffenden Bühnengesellschaft." Die Sozialdemokraten wollten ursprünglich keine Ausschreibung verlangen, weil sich Kapazitäten nur schwer auf diesem Wege finden lassen. Doch die Volkspartei reklamierte den Passus hinein, weil sie verhindern wollte, dass Direktoren problemlos verlängert werden können. Die damalige Koalition einigte sich auf den Kompromiss: Es können zwar Theaterdirektoren bestellt werden, die sich nicht beworben haben, dennoch muss es aber zuvor eine Ausschreibung geben. Der Posten des Staatsoperndirektors wurde aber nicht ausgeschrieben. Laut Helmut Wohnout, Moraks Prokurist, müsse erst geklärt werden, ob eine Ausschreibung überhaupt erforderlich sei. (Thomas Trenkler - DER STANDARD, Print-Ausgabe, 29. 3. 2001)