Wien - Die Richter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien kritisieren in einer Resolution, die bei einer "außerordentlichen Richterbesprechung" am Donnerstag gefasst wurde, überzogene Sparmaßnahmen. Durch geplante und teils bereits in die Wege geleitete Verwaltungsmaßnahmen sei "eine Aufrechterhaltung der Qualität der gebotenen Leistung äußerst gefährdet", warnen sie - und deponieren, dass sie "nicht gewillt" seien, "Maßnahmen, die eine Verminderung der Qualität der unabhängigen Rechtsprechung bewirken, ... tatenlos zur Kenntnis zu nehmen". Die Richter des Grauen Hauses betonen zwar ihr Verständnis für Sparmaßnahmen, stellen aber fest: Es sei "unmöglich, unter drastischen Kürzungen insbesondere beim qualifizierten nichtrichterlichen Personal einerseits und gleichzeitiger Vermehrung der Aufgabenbereiche auf der anderen Seite" die derzeit gegebene Qualität der Rechtsprechung zu gewährleisten. Zwangsläufig müsse es zu Verzögerungen, Verlängerung von Ausfertigungsfristen und anderen Unzukömmlichkeiten kommen. "Besonders bedenklich" nennen die Richter Versuche, "allfällige Versäumnisse in bei einer vorausschauenden Planstellenbewirtschaftung durch geradezu exzessive Anwendung von an sich schon verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaften Bestimmungen auszugleichen". Damit würde die Unversetzbarkeit der Richter ausgehöhlt. Freie Richter-Planstellen bei anderen Gerichten müssten ausgeschrieben und die gesetzlich vorgeschriebenen Ernennungsvorschläge eingehalten werden. "Keinesfalls dürfen sie durch dubiose Aktionen im Rahmen der Planstellenbewirtschaftung umgangen werden", so die Richter. Sie fordern Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) auf, als oberstes Verwaltungsorgan dafür Sorge zu tragen, dass Personal und Ausrüstung in ausreichendem Maß zur Verfügung steht - und dass "jedweder Versuch der Verwaltung im Rahmen der Planstellenbewirtschaftung die verfassungsgesetzlich gewährleistete Unversetzbarkeit eines Richter zu beeinträchtigen unterbleibt". (APA)