ORF
Gespanntes Warten auf ORF-Gesetz
"Krone"-Klausel der Weisen wird geprüft - Privat-TV geht ebenfalls in Begutachtung
Für Anfang April hat die Regierung die Vorlage des Entwurfes für das neue ORF-Gesetz angekündigt, derzeit wird nach Informationen aus dem Bundeskanzleramt aber noch "akkordiert". Die am Mittwoch präsentierten Vorschläge der vier ORF-"Weisen" werden noch in das vor rund zwei Wochen in seinen Grundzügen präsentierte Gesetz eingearbeitet. Die Präsentation der Gesetzesentwürfe wird im Büro von Kunst- und Medienstaatssekretär Franz Morak (V) für "nächste Woche" in Aussicht gestellt. Werbeverbot sorgt für Kopfzerbrechen
Kopfzerbrechen könnte den Verhandlern von ÖVP und FPÖ dabei vor allem das von Gerd Bacher, Fritz Csoklich, Heinrich Keller und Alfred Payrleitner vorgeschlagene "Werbeverbot" für jene Medien im ORF bereiten, die eine Reichweite von über 30 Prozent erzielen. Zum einen war im Weisenbericht selbst unklar, ob von dieser Klausel - neben der "Kronen Zeitung", die laut Media-Analyse über 40 Prozent Reichweite hat - auch die Magazine der News-Gruppe betroffen wären.
Zum anderen äußern Branchenkenner Zweifel, ob eine solche gesetzliche Bestimmung überhaupt verfassungskonform wäre. Keinesfalls aber möchte die Regierung das Risiko eingehen, das emotional aufgeladene Thema der ORF-Reform vor dem Verfassungsgerichtshof anfechtbar zu machen. Die Rechtslage muss in dieser Frage daher umfassend geprüft werden.
Opposition befürchtet eine "massive Schwächung" des ORF
Die Opposition sparte bereits im Vorfeld der Begutachtungsphase nicht mit Kritik an den Regierungsplänen. SPÖ und Grüne befürchten eine massive Schwächung des ORF und sehen einen "totalen Machtanspruch" von ÖVP und FPÖ im Gesetzesvorhaben verwirklicht.
Gemeinsam mit der ORF-Reform soll auch das Privat-TV-Gesetz in Begutachtung gehen. Im Zuge der hitzigen Debatten um den ORF findet dieser lang erwartete medienpolitische "Meilenstein" aber kaum die gebührende Beachtung. Geplant ist, die dritte bundesweite TV-Frequenzkette analog zu vergeben, wobei die Punktation keine detaillierten Einschränkungen für bereits marktdominante Medienunternehmen vorsieht. Ob der Entwurf für das Privatfernseh-Gesetz eine deutliche Regelung etwa für den Fall trifft, dass die "Kronen Zeitung" ins TV-Geschäft einsteigen möchte, bleibt daher ebenfalls abzuwarten.
Regierungsvorlage soll bis spätestens Mitte Mai beschlossen werden
Insgesamt hat sich die Regierung einen straffen Zeitplan auferlegt: Nach der Begutachtungsphase im April soll der Ministerrat am 8. Mai oder allenfalls eine Woche später die Regierungsvorlage beschließen. Ein Unterausschuss im Verfassungsausschuss soll Hearings dazu abhalten. Ende Juni oder Anfang Juli könnte dann der Beschluss im Nationalrat folgen, Mitte Juli im Bundesrat. Mit 1. August könnten die beiden Gesetze in Kraft treten. (APA)