Salzburg - Der Mord an der Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler im Jahr 1993 wird nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz neu aufgerollt. Der jetzt 26-jährige Peter H. aus Gmunden, der am 11. Juni 1994 am Salzburger Landesgericht wegen Mordes zu 17 Jahren Haft verurteilt worden war, kommt dennoch nicht frei, sondern bleibt in Untersuchungshaft. Für den Untersuchungsrichter bestehe nach wie vor dringender Tatverdacht, stellte Gerichtspräsident Walter Grafinger fest. Die Verteidigung wird dagegen Beschwerde erheben, hatte Verteidiger Franz Gerald Hitzenbichler schon am Mittwoch angekündigt. Der Fall landet dann wieder beim OLG in Linz. Im Juli 1993 war die 28-jährige Taxilenkerin Claudia Deubler durch einen Kopfschuss getötet worden. Die Zeugenaussage eines Kellners brachte die ermittelnden Beamten auf die Spur des damaligen Präsenzdieners H. Dieser gab nach längerem Verhören die Tat zu, widerrief das Geständnis allerdings vor Gericht. Schon im Verfahren wurde Kritik an der Spurensicherung laut. Anwalt Hitzenbichler, der die Vertretung H. erst später übernahm, stieß bei der Durchleuchtung des Falles auf zahlreiche Ermittlungspannen - etwa jene, dass der von den Kriminalisten präsentierte umgebaute Signalstift als Tatwaffe auszuschließen sei - und nahm in der Folge den Kampf um ein neues Verfahren auf. Obwohl ein dreiköpfiger Richtersenat am 18. Jänner dieses Jahres bereits zum zweiten Mal zu Gunsten einer Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden hat, hatte die Anklagebehörde erneut gegen die Entscheidung Beschwerde eingereicht. Das OLG-Linz hat nun für eine Neuauflage des Prozesses "grünes Licht" gegeben. (APA)