Wien - Nachdem sich Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten eindeutig für den Verbleib ihrer Wohnbaugesellschaften in der Gemeinnützigkeit entschieden haben, müssen die im Besitz des Bundes stehenden Gesellschaften (Buwog, WAG und Eisenbahner) diesen Status verlassen. Der Grund: Um Geld in die Staatskassen zu bekommen, wird im Finanzministerium der komplette Verkauf der Gesellschaften mit rund 60.000 Wohnungen an Konsortien aus Banken und Versicherungen überlegt. Nur dadurch wäre ein hoher zweistelliger Milliardenbetrag lukrierbar, heißt es in Immobilienkreisen. Das Finanzministerium könnte sich dabei der Gepflogenheit der BIG anschließen, die ihre Häuser nur dann an die Mieter verkauft, wenn mindestens 30 bis 40 Prozent der Bewohner eines Hauses bereit sind, ihre Wohnungen zu erwerben. Andernfalls rechnet sich die Transaktion nicht. Um den gesetzlich verankerten Verkauf der Wohnungen an die Mieter müssten sich dann die neuen Eigentümer kümmern. Weil die Buwog aber auch die Linzer WAG über relativ viel Liquidität, rasch verwertbare Grundstücksreserven und interessante Wohnungsanlagen verfügen, könnten mögliche neue Eigentümer ihren Kaufpreis durch entsprechende Verkäufe auch gut refinanzieren. Eigener Arbeitskreis Dem Vernehmen nach wurde im Finanzministerium bereits ein Arbeitskreis unter der Leitung des Wiener Immobilienmaklers und Vertrauten von Finanzminister Karl-Heinz Grasser Ernst Karl Plech (er ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Buwog) gegründet, in dem das Schicksal der bundeseigenen Wohnungsgesellschaften ausgelotet werden soll. Doch mitunter stoßen die Verkaufsbemühungen des Finanzministers auf unvorhergesehene Hindernisse: Dann etwa, wenn nicht die gesamte Gesellschaft, sondern nur einzelne Häuser verkauft werden. Bei einem Einzelverkauf muss zumindest ein Teil der Wohnbauförderung zurück bezahlt werden, heißt es aus dem Büro des Wiener Wohnbaustadtrates Werner Faymann. So steht es im Wohnbauförderungsgesetz.

Probleme könnte es bei der WAG geben. Dort sind 8000 der rund 20.000 Wohnungen mit einem Veräußerungsverbot seitens des Landes Oberösterreich belegt - wegen der Wohnbauförderung. Ähnlich ist die Situation bei den Gesellschaften der Eisenbahner, denen Gemeinden Baurechte gewährten, die nur mit Zustimmung aufgelöst werden. (Claudia Ruff, DER STANDARD, Printausgabe 31.3.2001)