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Symbolbild
Foto: APA/Schlager
Linz - In der Handelsakademie Traun (Bez. Linz-Land) sollen laut Angaben der jungen SPÖ Oberösterreich zwei 14-jährige moslemische Schülerinnen auf Grund ihres Kopftuchs, welches sie bei der Anmeldung trugen, nicht in die Schule aufgenommen worden sein. Der Fall wurde am Freitag in einer Aussendung der SPÖ Oberösterreich geschildert. In einem Dialog mit der HAK-Sekretärin, die für die Aufnahmeverfahren zuständig ist, soll den beiden Mädchen mit den Worten "Unser Direktor will das nicht" angeraten worden sein, die Kopftücher abzulegen. Dies verweigerten die beiden Mädchen mit Hinweis auf ihre Religion. "In Traun hängt es anscheinend von der Kopfbedeckung ab, ob man in einer Schule lernen darf oder nicht", so Josef Zehetner, Vorsitzender der Aktion kritischer Schüler in Linz. Die beiden betroffenen Schülerinnen hätten nach dem Gespräch mit der Sekretärin ihre Anmeldungen zurückgezogen und seien nun ohne weitere Probleme - und mit Kopftüchern - an einer Linzer Schule aufgenommen worden. Stellungnahme Der Direktor der Schule, Wolfgang Weingartner, stellte zu dem Vorfall fest, es sei in der Schule nicht üblich, dass jemand im Unterricht eine Kopfbedeckung trage. Das sei ein "Akt der Höflichkeit" und beziehe sich nicht allein auf Kopftücher, sondern auch auf Hüte oder Kappen. Die beiden Mädchen hätten von sich aus ihre Anmeldung nicht vorgenommen. Das Tragen von Kopfbedeckungen sei im gesamten Bundesschulzentrum mit rund 1.500 SchülerInnen nicht üblich. Das sei "keine Ausländerfeindlichkeit". Seine Schule sei im Gegenteil sehr ausländerfreundlich, es gebe viele ausländische SchülerInnen. So habe man sich besonders darüber gefreut, dass eine türkische Schülerin die Maturaprüfung bestanden habe. Außerdem habe man sich um die österreichische Staatsbürgerschaft für einen Rumänen bemüht, damit er den Posten des Schulwartes im Bundesdienst bekommen könne. Bestimmungen überdenken Der Präsident des oberösterreichischen Landesschulrates, Johannes Riedl, nahm Freitagnachmittag grundsätzlich zu dem Konflikt in Traun Stellung. Er bezeichnete ihn als "Klopf- und Fragezeichen" und trat dafür ein, bestehende Bestimmungen zu überdenken. Die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit den Schulen entstammten einer Zeit, wo es das Thema des interkulturellen und interreligiösen Zusammenlebens in der Klasse nicht gegeben habe. Insofern seien solche Konflikt wie in Traun als "Klopf- und Fragezeichen" anzusehen, ob nicht die gesetzlichen Bestimmungen der schulischen Realität anzupassen seien. Vermutlich werde dies eine tiefergehende Auseinandersetzung erfordern, weil auch Menschrechte betroffen seien. Menschenrecht Er neige dazu, dass die Hausordnung, im Unterricht dürften keine Kopfbedeckungen getragen werden, "zumindest dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit widerspricht", erklärte Riedl. Wenn Eltern mit dem Entscheid der Schule nicht einverstanden seien, dann sollten sie einen schriftlichen Bescheid erbitten. Auf Grund dieses Bescheides, könnten sie dagegen beim Landesschulrat berufen. (APA)