Medien
Deutschland will rassistische Links unter Strafe stellen
Bundesrat fordert verschärftes E-Commerce-Gesetz
Der deutsche Bundesrat will Homepages strafrechtlich verfolgen, die ein Link auf volksverhetzende Inhalte setzen. Daneben sollte nach den Wünschen der Parlamentarier ein Bußgeldverfahren auch in solchen Fällen drohen, in denen Vorschriften über die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von einem Diensteanbieter nicht beachtet werden. Kritik am E-Commerce-Gesetz
Der Bundesrat kritisiert in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Bundesregierung zum
neuen E-Commerce-Gesetz. Die Abgeordneten fordern eine eindeutige Verantwortlichkeit
für Hyperlinks im Internet. Der derzeitige Regierungsentwurf habe diesen in der Praxis
wichtigen Bereich nicht geklärt, wodurch sich erhebliche rechtliche Unsicherheiten
ergeben würden. Zudem regt der Bundesrat dazu an, im künftigen E-Commerce-Gesetz
die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich auch auf solche Fälle
auszudehnen, bei denen die Daten nicht dateimäßig verarbeitet werden, wie dies zum
Beispiel bei WebCam-Aufnahmen geschieht.
Der Gesetzesentwurf der Regierung soll eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates aus dem Jahre 2000 über den elektronischen Geschäftsverkehr in deutsches
Recht umgesetzen. Die Vorlage ist Teil eines Paketes neuer Regelungen für die
Informations- und Kommunikationsdienste, das einen modernen Rechtsrahmen für den
neuen Wirtschaftssektor schaffen soll. Dazu gehören auch die bereits gebilligten Gesetze
über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen sowie zur Anpassung der
Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr. Ein wichtiges
Ziel dieses Gesamtpaketes ist, den Verbraucherschutz im Bereich des E-Commerce zu
stärken. (pte)