In Fragen der Familienpolitik sind in gewisser Weise alle betroffen und folglich "ExpertInnen". Die laufenden Auseinandersetzungen sind jedoch nicht gerade von einem Höchstmaß an Sachkenntnis geprägt. Musterbeispiel dafür: die streckenweise eiertanzartige ausgetragene und hüben wie drüben von Ideologie und Scheinargumenten überfrachtete Kontroverse um den "Familienfonds".
So können die von der ministeriellen Abteilungsleiterin für Familienpolitik an dieser Stelle (30. 8.) vorgetragenen Argumente zum größeren Teil eventuell die absolute Höhe der Familientransfers rechtfertigen, nicht aber die Existenz eines separaten Fonds. Zum kleineren Teil können sie überhaupt nichts rechtfertigen: Wenn sich etwa das Familienleben günstig auf die Leistungsfähigkeit im Beruf auswirkt, wie Judith Marte argumentiert, dann profitieren die Familienangehörigen (in Form besserer Entlohnung und Karrierechancen) in erster Linie selbst davon. In solchen Fällen immer nach dem Staat zu rufen, würde markt-wirtschaftliche Anreizmechanismen nun wirklich ziemlich untergraben.
Es steht für uns außer Streit, dass sich die Gesellschaft an den Kosten der Kindererziehung beteiligen soll - und zwar im Sinne der horizontalen Gerechtigkeit auch bei "Besserverdienenden". Da sie dies in den letzten zehn Jahren in immer geringerem Ausmaß getan hat, ist die durch das VfGH-Erkenntnis induzierte Erhöhung der Unterstützungen gerechtfertigt.
In Anbetracht des hohen Volumens der monetären Transfers ist dabei jedoch auf eine gerechte Verteilung der Lasten zu achten: Derzeit werden diese Mittel zum kleineren Teil aus den allgemeinen Steuereinnahmen (Kinderabsetzbeträge), zum größeren Teil vom Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) bereit gestellt, der seinerseits zu rund einem Viertel aus den allgemeinen Ertragssteuern gespeist wird. Der "Rest" - rund 40 Milliarden S jährlich - wird als Lohnnebenkosten von den unselbstständig Erwerbstätigen aufgebracht.
Nicht mehr zeitgemäß
Diese völlig einseitige Belastung unselbstständiger Arbeit ist historisch erklärbar. In der unmittelbaren Nachkriegszeit erhielten nur arme, unselbstständige Familienerhalter Ernährungsbeihilfen, die durch einen allgemeinen Lohnverzicht finanziert werden konnten. Ab Mitte der 50er Jahre verlagerte sich der Schwerpunkt der Familienpolitik zu dem oben erwähnten allgemeinen Kinderlastenausgleich. Seit damals ist die Finanzierungsstruktur des FLAF sanierungsbedürftig, da die spezifische Belastung von unselbstständiger Arbeit nicht rechtfertigbar ist.
Die von der Gesellschaft zu tragenden Kinderlasten sollten möglichst breit verteilt werden. Dazu bieten sich in erster Linie alle Einkommen oder die Wertschöpfung an. Eine solche Umstellung der FLAF-Finanzierung ist nicht nur aus Gerechtigkeits-, sondern auch aus Effizienzüberlegungen zu befürworten: Es könnten nicht nur die in der öffentlichen Debatte immer wieder kritisierten hohen Lohnnebenkosten reduziert werden, sondern durch die breitere Bemessungsgrundlage müssten auch die Beitragssätze zu senken und somit die Verzerrungen zu minimieren sein.
Zudem würden auf diese Weise Bevorzugungen einiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften durch die sogenannte Selbstträgerschaft beseitigt.
Die Art der finanztechnischen Gestaltung der Familienleistungen über den FLAF kann jedenfalls kein Tabu für Diskussionen sein, zumal zwischen Beiträgen und Leistungen kein Zusammenhang besteht und daher auch übliche Argumente (getrennter Rechenkreislauf, geringere ökonomische und/oder psychologische Steuerwiderstände) kaum ins Gewicht fallen.
Im Übrigen wären auch die Vorteile einer Auflösung zu erwägen: Erstens erhöht ein einheitliches Steuer- und Transfersystem die Transparenz des Staatssektors. Zweitens entwickelt ein Fonds, zumindest in Zeiten von Überschüssen, eine Eigendynamik, die zu nicht immer sachlich gerechtfertigten Ausgabensteigerungen führt.
Rudolf Dujmovits Richard Sturn, und Georg Wohlfahrt, lehren Finanzwissenschaft an der Universität Graz.