Berlin/Büdelsdorf - Die Aussichten für deutsche Telefonfirmen auf eine Erlaubnis, beim Aufbau der neuen UMTS-Mobilfunknetze zusammenzuarbeiten, sind gestiegen. Die für die Genehmigung zuständige deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post signalisierte am Montag erstmals eindeutig Unterstützung für eine begrenzte Kooperationen. Behörden-Chef Matthias Kurth sagte, er sehe "eine gewisse Verantwortung", UMTS zu einem Erfolg zu machen. Dies gelte auch für "Bestrebungen einiger Netzbetreiber, gemeinsam Antennen und Basisstationen zu nutzen". Kurth betonte, ein Risiko von Klagen durch Firmen, die Kooperationen als Verstoß gegen die UMTS-Lizenzbedingungen interpretieren könnten, sehe er nicht. Kurth verwies in der der Tageszeitung "Die Welt" darauf, dass mehrere Firmen schon bei den bestehenden GSM-Netzen gemeinsam "passive Elemente wie Antennen und Basistationen" verwendeten. Bei UMTS untersuchten die Techniker der Bonner Behörde derzeit, "welche Netzteile gemeinsam genutzt werden könnten." Die Regulierungsbehörde werde aber nicht über die geltenden Lizenzbedinungen hinausgehen. "Dass jeder Netzbetreiber seine Unabhängigkeit und die volle Funktionsherrschaft über das Netz behalten muss, ist klar." Kurth zufolge wird die Prüfung voraussichtlich Anfang Juni zum Abschluss kommen. Kosten von 70,4 Mrd. S Experten schätzen die Kosten für den UMTS-Netzaufbau auf rund 70,4 Mrd. S (5,11 Mrd. Euro) pro Anbieter. Sie addieren sich zu den Ausgaben für die im vergangenen Sommer ersteigerten Lizenzen, die sich pro Firma auf mehr als 16 Mrd. DM beliefen. Viele Telekom-Firmen sind schon jetzt hoch verschuldet und müssen nach Meinung von Experten eine mehrjährige Durststrecke überwinden, bis sich Gewinne aus dem UMTS-Engagement erzielen lassen. Mit einer Kooperation erhoffen sich die Unternehmen Einsparungen zwischen 20 und 40 Prozent beim Netzaufbau. Die Frage der Kooperationen birgt juristische Risiken. UMTS-Betreiber, die keine Zusammenarbeit anstreben und komplette eigene Netze aufbauen wollen wie die Branchenführer Deutsche Telekom und D2 Vodafone, könnten die Erlaubnis zur Zusammenarbeit als nachträglichen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen verstehen. Auch Firmen, die sich wegen der absehbaren hohen Kosten gar nicht erst um die Lizenzen bemüht haben oder während der Versteigerung ausgestiegen sind, könnten klagen. (APA)