Wien - Anlässlich des Symposiums zum Thema "Drogen und Medikamente im Straßenverkehr" erklärte Arnold Schiefer vom Verkehrsministerium, dass die befürchtete Kriminalisierung und verpflichtende Teilnahme an wissenschaftlichen Untersuchungen nun nicht im Gesetzesentwurf enthalten sein soll. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Fonds Soziales Wien und dem ARBÖ. Fahruntüchtigkeit des Lenkers ARBÖ-Präsident Herbert Schachter erklärte, dass in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits das Verbot des Lenkens unter Einfluss von Alkohol oder Drogen geregelt sei. Ziel müsse die Hebung der Verkehrssicherheit sein. Dabei zähle nur die Fahruntüchtigkeit des Lenkers. Weiters wies Schachter darauf hin, dass auch Patienten, die bestimmte Schmerzmittel einnehmen müssen, um eigentlich erst fahrtüchtig zu werden, gemäß den geplanten Bestimmungen ein Strafdelikt begehen würden. Die Ankündigung des Verkehrsministeriums, die kritisierten Bestimmungen der geplanten StVO-Novelle zu streichen, bezeichnete der ARBÖ-Präsident als ersten Schritt zu einer sinnvollen Änderung. Problem sei aber weiter das Fehlen von geeigneten Testgeräten. Untersuchungsmethoden fehlen Arnold Schiefer vom Verkehrsministerium gab zu: "Wir sind bei Drogentests noch nicht so weit wie beim Alkomat." Es könne Jahre dauern, bis geeignete Testgeräte am Markt sind. Wunsch des Ministeriums sei es, bei Verdacht der Beeinträchtigung durch Drogen Tests durchführen zu können. Dann wäre auch gewährleistet, dass Schuld oder Schuldlosigkeit eines Verdächtigen ermittelt werden könnte. "Uns geht es nur um Verkehrssicherheit, nicht um den Kampf gegen Drogen" "Uns geht es nur um Verkehrssicherheit, nicht um den Kampf gegen Drogen", erläuterte Schiefer den Hintergrund des Gesetzesentwurfs. Deshalb werde nun auch ein Beweisverwertungsverzicht eingeführt. Das bedeutet, dass die Daten eines Lenkers, der wegen Drogenkonsums in einem Verwaltungsverfahren den Führerschein verliert, nicht an Strafbehörden weitergegeben werden. Die Verpflichtung, an wissenschaftlichen Test mitwirken zu müssen, solle einer Freiwilligkeit weichen. Gesundheitsstadträtin Elisabeth Pittermann (SPÖ) warnte vor "Schnellschüssen". Sie berief sich auf Experten, wonach die Verwendung illegaler Drogen viel zu hoch eingeschätzt werde. Der Missbrauch liege "um Potenzen" unter den rund 1,2 Millionen alkoholkranken Österreichern. Pittermann wies darauf hin, dass auch Medikamente die Fahruntüchtigkeit beeinflussen können - nicht immer nur negativ. Die Medizinerin erklärte, dass die verpflichtenden Harn- und Bluttests, die in der Änderung der StVO vorgeschlagen sind, nicht geeignet wären, akute Beeinträchtigungen durch Drogen zu messen. Es könne lediglich der Konsum verbotener Substanzen festgestellt werden. Die Idee, mit Körperflüssigkeiten an wissenschaftlichen Versuchen teilnehmen zu müssen, lehnte sie klar und deutlich ab. Einnahme von Drogen und Alkohol In drei Workshops wurden von Fachleuten aus dem In- und Ausland die Themen "was wollen wir", "was brauchen wir" und "was wissen wir" abgehandelt. Dabei wurde berichtet, dass etwa der Konsum von Cannabis allein nach zwei bis drei Stunden "in üblicher Dosierung" zu keiner verkehrsrelevanten Beeinträchtigung führe. Bei gemeinsamer Einnahme von Drogen und Alkohol würde aber die Wirkung des Alkohols deutlich verstärkt. Auf Erfahrungen der Exekutive aufbauen Unbedingt notwendig im Kampf gegen Drogen im Straßenverkehr sei eine gründliche Schulung der Exekutive und der Amtsärzte, wurde festgestellt. Dringend nötig wären wissenschaftliche Studien, die über Zusammenhänge zwischen Konzentration verschiedener Substanzen und deren Wirkung Aufschluss geben. Ziel Verkehrssicherheit Ziel der Diskussionen müsse die Verbesserung der Verkehrssicherheit sein, so der dritte Arbeitskreis. Deshalb wären geeignete Testgeräte nötig, die nicht nur Konzentrationen von Drogen messen, sondern auch bei der Bestimmung der Auswirkungen unterstützen. Die verwaltungsrechtliche Feststellung der Drogenbeeinträchtigung dürfe jedenfalls nicht automatisch eine Strafverfolgung nach sich ziehen. (APA)