Sprachbetrug und Frotzelei haben sich seit längerem im politischen Alltag etabliert, aber ich kann und will mich trotzdem nicht daran gewöhnen. Weder bin ich bereit für das Wort „kündigen“ den überheblich irreführenden Begriff „freisetzen“ zu verwenden (als ob existenzielle Not etwas mit Freiheit zu tun haben könnte!), um ein älteres, etabliertes Beispiel heranzuziehen, noch – um auf ein jüngeres Datum zu kommen - für einen Zwangs- und Entrechtungskatalog den hinterfotzigen Etikettenschwindel durch die Kommunikation des Begriffes „Integrationspakt“ zu unterstützen. Man muss sich Begriffen, die verwendet werden, um andere Inhalte zu transportieren, als sie bezeichnen, einfach verweigern. Den jüngsten Sprachbetrug schickt sich der NÖ-Landtag an, seinen Bürgerinnen und Bürgern zuzumuten. Als „Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts“ bezeichnet es die ÖVP, wenn künftig die WählerInnenstimme für einen Kandidaten oder eine Kandidatin jener Partei zugerechnet wird, für die er oder sie kandidiert. Früher habe das Kreuzerl für jene Partei gegolten, die eben angekreuzt war, auch wenn ausdrücklich ein Name angeführt war, der den Kandidaten oder die Kandidatin einer anderen Partei bezeichnete. Die Partei sei sozusagen über der Person gestanden. Künftig komme der Name vor der Partei, der Wähler werde bevorzugt, so VP und SP unisono! Das heißt also im Klartext: Wenn ich mit der ÖVP gar nichts am Hut habe – und das ist ja zumindest nicht denkunmöglich –, aber dennoch Frau Maiermüller, die von der ÖVP auf schier unwählbarem Platz gereiht ist, unterstützen möchte, so wird meine Stimme der ÖVP zugeschlagen und zwar auch dann, wenn Frau Maiermüller den Einzug in den Landtag auf Grund der hohen Vorzugstimmenhürde nicht schafft. Die ÖVP wird also mit meiner Stimme dafür belohnt, dass sie die einzig vernünftige Kandidatin, nämlich Frau Maiermüller, an aussichtsloser Stelle kandidiert hat. Das heißt bei ÖVP und SPÖ Stärkung des Persönlichkeitswahlrechtes. Frotzelei kann zermürben, aber ich bin nicht bereit, mich daran zu gewöhnen.