Insolvenzausfallgeld im Ausland Anspruch auf Insolvenzausfallgeld haben Dienstnehmer künftig auch dann, wenn sie ins Ausland entsendet werden, ohne dass sie zuvor im Inland für ihren Arbeitgeber tätig waren. Der Oberste Gerichtshof hat seine Judikatur der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs angeglichen und deshalb einem Bauleiter eines österreichischen Unternehmens, das mittlerweile in Konkurs gegangen ist, 352.816 Schilling zugesprochen. Der Bauleiter bekommt seine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis somit also vom Bund ersetzt. Das Erstgericht hatte die Klage noch abgewiesen, da es davon ausgegangen war, dass der Anwendungsbereich des Insolvenzausfallgelds auf im Inland beschäftigte Arbeitnehmer zu reduzieren sei (OGH 8 Ob S 261/00s vom 15. Februar 2001). Kreditschädigende Homepage Wer auf einer Homepage ehrenrührige und kreditschädigende Behauptungen über sich findet, kann auf Unterlassung klagen. Der Kreditschädiger kann sich nicht dadurch schützen, dass er einem Dritten die Informationen überlässt, damit sie dieser Dritte auf seine Homepage stellt. Der Einwand des Kreditschädigers, er habe keinen Einfluss auf die Homepage eines Dritten, weshalb es ihm unmöglich sei, die Unterlassungsverpflichtung eines Urteils zu erfüllen, verhindert nicht, dass das Unterlassungsurteil trotzdem ergeht, so der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung 6 Ob 307/00s vom 22. Februar 2001. Kartellfreie Anwaltshonorare Viele Rechtsanwälte berufen sich bei ihrer Honorarnote auf das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und auf die Autonomen Honorar-Richtlinien (AHR). Mit Urteil vom 10. Jänner 2001, 37 R 460/00x, hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien festgestellt, dass es sich bei RATG und AHR nicht um unerlaubte und nichtige Kartellabsprachen handelt, die gegen Artikel 81 EG-Vertrag verstoßen. Auch die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof wurde abgelehnt.