Wien - Die Arbeiterkammer wird ihren Mitgliedern - alle Unselbstständigen in der Privatwirtschaft - künftig Gratisrechtsschutz bei Konsumentenangelegenheiten anbieten. In Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und in Kärnten wird dieses Service schon ab 2002 angeboten und spätestens ab 2004 flächendeckend in ganz Österreich.

Mit dieser Neuheit preschte Helmut Guth vor, Direktor der AK Niederösterreich, in der eine stolze Bilanz über den so genannten "Kreditzinsenskandal" gezogen wurde. Bisher haben die Arbeiterkammern die Verbraucher zwar beraten und in ihrem Namen auch vereinzelt Musterprozesse geführt. Mit dem neuen Service werden sie nun auch die Prozesskosten übernehmen. "Es muss aber ein Geschäft zwischen Konsumenten und Unternehmen sein", grenzte AK-Konsumentenschützer Günther La Garde ein. Also um Gewährleistungen, Kreditgeschäfte oder Mechanikerleistungen. Keinen Rechtsschutz wird es in Scheidungs-, Erbschafts- oder Strafrechtsfällen bzw. bei Verkehrsunfällen geben. In einer komplizierter werdenden Gesellschaft gehe es einfach darum, dem Recht zum Durchbruch zu helfen. Für Josef Staudinger, AK-Präsident in Niederösterreich, ist mit diesem Angebot auch jede Diskussion vom Tisch, die Beiträge (=Umlagen) an die AK zu senken, wie sie die blaue Regierungshälfte fordert. Wie vorteilhaft das Engagement der AK für Mitglieder sein kann, zeige der so genannte "Kreditzinsenskandal", den die AK-NÖ vor eineinhalb Jahren aufdeckte: Allein bei den 1484 schon konkret nachgeprüften Krediten niederösterreichischer Arbeitnehmer hätten die Banken 51 Millionen Schilling zu viel verrechnet, im Durchschnitt seien es 34.000 Schilling zu viel, meint die AK. Für ganz Österreich rechnet La Garde mit einem Zinsschaden von 16 bis 20 Milliarden Schilling. Allein bei seinem Team um Ernst Hafrank warten noch 40.000 Kreditfälle auf Erledigung. Inhaltlich geht es um Kredite, die zwischen Oktober 1979 und März 1997 aufgenommen wurden und bei denen die Banken die Zinsänderungen nicht richtig weitergegeben hätten, so die Konsumentenschützer.

Aber auch bei den jüngeren Krediten, die nach 1997 aufgenommen wurden, gibt es in manchen Banken noch Unkorrektheiten: Kreditnehmer sollten drauf drängen, dass ihre Bank "kaufmännisch rundet". Sollte im Kreditvertrag aber drinstehen, dass "der aus der Änderung errechnete Kreditzinssatz auf volle 0,125 Prozentpunkte aufgerundet" wird, sollten sie ihr Bankinstitut schleunigst aufsuchen und auf eine kaufmännische Rundung pochen. Der Unterschied nimmt sich harmlos aus, kann sich aber ordentlich auswachsen, meinen die Kreditschützer der AK Niederösterreich. (lyn, Der Standard, Printausgabe, 23.05.2001)