Salzburg/Linz - Innenminister Ernst Strasser (V) und sein bayerischer Amtskollege Günther Beckstein (CDU) gaben heute, Freitag, Nachmittag in Oberndorf (Flachgau) den Startschuss zum "gemischten Streifendienst" der Exekutive im Grenzgebiet. In insgesamt vier Teilprojekten im Raum Freilassing/Salzburg, Kiefersfelden/Kufstein, Simbach/Braunau und Lindau/Bregenz sind ab sofort die Streifen im Einsatz, die jeweils mit zwei inländischen und einem ausländischen Exekutiv-Beamten besetzt sind. Das Projekt ist derzeit mit 31. Dezember 2001 befristet. In Oberösterreich wurde am Freitag über die Abwicklung gemeinsamer Einsätze im Raum Braunau/Simbach informiert. Gemeinsames Vorgehén gegen das Organisierte Verbrechen "Organisiertes Verbrechen braucht organisierte Bekämpfung, offene Grenzen brauchen ein geschlossenes Vorgehen", erklärte Strasser bei einem Pressegespräch. Die Exekutive will künftig durch die Zusammenarbeit neben organisierter Kriminalität auch effizienter die Kfz-Schieberei und den Drogenhandel bekämpfen. Auch Anlass bezogen werden die Streifen eingesetzt: So sollen etwa bei Großveranstaltungen Verkehrskontrollen sowie Alkohol- und Drogenkontrollen gemeinsam durchgeführt werden. "Sorgfältig aufpassen" will der bayerische Innenminister unter anderem auch auf grenzüberschreitend agierende Skinhead-Banden. Die Pilotprojekte dauern zunächst bis Ende dieses Jahres. Über die Weiterführung wird nach Auswertung der Ergebnisse zum Jahresende entschieden. gemeinsame Erklärung zur Intensivierung der Zusammenarbeit Die beiden Minister unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung zur Intensivierung der Zusammenarbeit. Bisherige Synchronisationen der Aktivitäten der Exekutive (wie etwa Schleierfahndung) sollen ausgebaut werden. Auf Grund der derzeitigen Rechtslage ist es den Beamten nicht gestattet, im Einsatz auf fremdem Hoheitsgebiet die gleichen Maßnahmen wie im ihrem Land zu treffen. Diese Möglichkeit der Zusammenarbeit soll in einen noch zu verhandelnden Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich eingebracht werden. Derzeit dürfen die Beamten des jeweiligen anderen Staates in Form von so genannten Hospitationen an Streifen teilnehmen. Sie haben zwar noch keine hoheitlichen Befugnisse auf fremden Boden, tragen allerdings ihre Uniform und führen ihre Dienstwaffen mit, von denen sie im Falle der Notwehr auch Gebrauch machen dürfen. "Nach dem Krieg gab es die 'Vier im Jeep' - seit heute gibt es die 'Drei im Polizei- bzw. Gendarmerieauto'", wie Strasser abschließend formulierte. Vorerst pro Monat vier gemeinsame Einsätze Wie die praktische Umsetzung der Vereinbarung zwischen Bayern und Oberösterreich erfolgen soll, darüber informierten die Sicherheitsdirektion für Oberösterreich und die Polizeidirektion Passau in einer gemeinsamen Pressekonferenz auf dem Grenzübergang Innbrücke zwischen Braunau am Inn und Simbach. Demnach werden das Gendarmeriebezirkskommando Braunau und die Polizeidirektion Simbach vorerst pro Monat vier gemeinsame Einsätze absolvieren. Die Einsätze sollen neben gemeinsamen Alkohol- und Drogen-Sonderkontrollen besonders an Tagen erfolgen, an denen es erfahrungsgemäß bei Veranstaltungen oder sonstigen Ereignissen zu grenzüberschreitenden Besucherströmen kommen kann. Unter anderem sind gemeinsame Patrouillen anlässlich des Volksfestes in Simbach vom 1. bis zum 5. Juni geplant, weiters zur Bezirksmesse in Braunau vom 14. bis zum 17. September. Die Streifen sollen auch in der Nacht unterwegs sein. Die Fahrzeugbesatzung soll jeweils aus zwei Beamten des "Inlandes" und einem des "Auslandes" bestehen, die sich zum besseren Verständnis vorher in Dienstbesprechungen kennenlernen sollen. (APA)