Justizminister Dieter Böhmdorfer, für Konsumentenschutz zuständig, will nun mit CA-Chef Erich Hampel ein "ernstes Wort" reden und hält Rückforderungsansprüche von Kunden für möglich.
Die CA will die beanstandeten Bestimmungen ändern, betont aber, dass keinem Kunden ein Schaden entstanden sei. Dem Urteil zufolge dürfen Banken die Gebühren für Dienstleistungen wie Kontoführung oder Bankomatkarten nur erhöhen, wenn es dafür einen Grund gibt, der den Kunden auch mitgeteilt wird.
Keine Weitergabe
Zudem dürfen Banken die Kundendaten nicht mehr an Kreditschutzverbände weitergeben, außer sie haben dafür eigens eine Erlaubnis des Kunden eingeholt. Schließlich müssen die Banken auch die Einspruchsfristen neu regeln: Künftig ist es unzulässig, dass die Frist für die Beeinspruchung eines Quartalsabschlusses bereits zu laufen beginnt, wenn der Kontoausdruck abholbereit aufliegt oder ausgedruckt werden könnte, da Belege oft erst später geholt werden. Justizminister Böhmdorfer hält es für "durchaus denkbar", dass betroffene Banken nun ihren Kunden Geld zurückzahlen müssen: "Die Zeiten, in denen die Banken sich ein Körberlgeld an den Geldbörseln der Konsumenten gemacht haben, sind meines Erachtens hoffentlich vorbei."
"Hartes Gespräch"
Zur Sicherheit lasse die Konsumentenschutzabteilung des Justizressorts noch ein Rechtsgutachten erstellen, "aber wir gehen davon aus, dass viele Kunden Rückforderungsansprüche haben". Böhmdorfer will nun mit der CA-Spitze sprechen und glaubt, "dass es ein möglicherweise sehr hartes Gespräch mit dem Generaldirektor der CA geben wird".