Drogen, noch dazu illegale, und Autofahren sind seit jeher dankbare Themen, die eine breite Öffentlichkeit ansprechen. Gemeinsam sind sie, was die geschätzte Aufmerksamkeit des Publikums betrifft, unschlagbar. Wohl mit diesem Wissen hat Verkehrsministerin Monika Forstinger (FPÖ) "Drogenlenkern" im Straßenverkehr einen reichweitenwirksamen Kampf angesagt. Und sich dabei in einen Schlagwortrausch hineingeredet, der, nüchtern betrachtet, nicht ohne Katerstimmung bleiben kann.

Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Wer sich, mit welchen Substanzen auch immer, in einen Zustand befördert, in dem das Lenken eines Fahrzeuges zu einem Sicherheitsrisiko wird, darf nicht ans Steuer. Wer es trotzdem tut, muss dafür bestraft werden. So war es auch bisher.

Aber "Drogenlenker" zu einem Blut- oder Urintest zu zwingen, um eine mögliche Fahruntauglichkeit nachzuweisen, hat einfach keinen Sinn. Es gibt noch keine Methode, die zuverlässig wäre. Es gibt keine Grenzwerte wie beim Alkohol. Die einzige Auskunft eines Drogentests ist, ob jemand überhaupt Suchtmittel konsumiert hat. Und das kann Tage oder sogar Wochen her sein. Die Frage nach einer Fahr(un)tauglichkeit bleibt völlig unbeantwortet.

Darüber hinaus hat der FPÖ-Vorschlag einen verfassungswidrigen Nebeneffekt: Über den Umweg der Straßenverkehrsordnung sollen Sanktionen, die eigentlich in Suchtmittel- und Strafgesetz vorgesehen sind, ermöglicht werden. Denn die Meldung eines positiven Drogentests an die Gesundheitsbehörden würde in den meisten Fällen eine Anzeige der Staatsanwaltschaft bedingen. Im Justizjargon heißt das: Beweislastumkehr. Man könnte auch sagen: Unschuldsverweigerung. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 6. Juni 2001)