Personalspekulationen: Korinek weiß noch nicht, ob er sich um Adamovich-Nachfolge bewerben wird Wien - Kritik an Sammelgesetzen, mit denen eine große Anzahl von Gesetzen geändert wird, übte am Donnerstag der Verfassungsgerichtshof (VfGH) anlässlich der Vorlage des Tätigkeitsberichtes 2000. Diese Praxis habe in letzter Zeit zugenommen, vor allem mit den Budgetbegleitgesetzen mit 80 und mehr Änderungen. "Das fördert nicht gerade die Übersichtlichkeit", meinte Präsident Ludwig Adamovich. Vizepräsident Karl Korinek erinnerte an den VfGH-Spruch, dass Vorschriften, die nur mit archivarischem Fleiß zu ermitteln sind, verfassungswidrig sind. Auch der "Unfug", dass mit diesen Sammelgesetzen Gesetze geändert werden, die mit dem Budget überhaupt nichts zu tun haben, habe sich in letzter Zeit verstärkt, bemängelte Korinek. So sei mit dem letzten Budgetbegleitgesetz auch das Gesetz über das Bundesgesetzblatt geändert worden - oder mit einem früheren auch das Gesetz über die Asfinag, worin wiederum eine Änderung des Bundesvergabegesetzes "versteckt" gewesen sei. "Das kann schon einmal verfassungsrechtliche Dimensionen erreichen", betonte Korinek. Nichts geht weiter Zum Problem der Lahmlegung des Gerichtshofes durch Massenverfahren konnte Adamovich nur bedauernd anmerken, dass "nichts weitergeht". Zwar liege ein Vier-Parteien-Antrag im Parlament. Warum dieser nicht zum Gesetz wird, wisse er nicht. Angesprochen auf Personalspekulationen zum VfGH ließ sich Adamovich auf keine Beurteilungen ein. "Mit Sicherheit" könne er nur sagen, dass er und ein Kollege mit Ende nächsten Jahres wegen Erreichen der Altersgrenze ausscheiden. Vizepräsident Karl Korinek, der als möglicher Nachfolger Adamovichs gehandelt wird, erklärte: "Ich bin noch nicht entschlossen, ob ich mich bewerbe oder nicht", er sei nicht bereit, jetzt schon diese Abwägung zu treffen. Adamovich merkte in diesem Zusammenhang allerdings an, dass der VfGH der einzige Gerichtshof sei, der in Besetzungsfragen "überhaupt nichts mitzureden hat". In jedem Landesgericht könne der Personalsenat Besetzungsvorschläge erstatten. Für die Ernennung z.B. eines VfGH-Präsidenten seien aber nur Bundesregierung und Bundespräsident zuständig. Er werde voraussichtlich im Sommer nächsten Jahres dem Bundeskanzler die Mitteilung machen, dass eine Nachbesetzung nötig ist. Dieser müsse dann eine Ausschreibung veranlassen. Hiezu merkte Adamovich an: Bundesrat und Nationalrat (die Ernennungsvorschläge für einen Teil der Verfassungsrichter erstatten) hätten mittlerweile die Praxis, Hearings durchzuführen, "die Bundesregierung allerdings nicht". (APA)