Wien- Künftig wird bereits ab der Geburt eines behinderten Kindes ein Rechtsanspruch auf Pflegegeldbezug bestehen. Das hat der Nationalrat einstimmig beschlossen. Bisher gab es den Anspruch erst ab einer Altersgrenze von drei Jahren. Sozialminister Herbert Haupt (F) stellte für diese Legislaturperiode eine Valorisierung des Pflegegeldes in Aussicht. Mit den Sozialreferenten der Bundesländer habe er bezüglich der Valorisierung jüngst eine Übereinkunft dahingehend erzielt, nun werde er die entsprechenden Verhandlungen mit dem Finanzminister führen. Eine Valorisierung war von SPÖ und Grünen massiv gefordert worden. Theresia Haidlmayr (G) sieht in dem Pflegegeld ab der Geburt einen Erfolg der Grünen, die in "unzähligen Anträgen" seit 1993 genau das gefordert hätten. Zur Anpassung des Pflegegeldes meinte sie, sie verstehe nicht, dass dafür kein Geld vorhanden sein solle, wenn gleichzeitig etwa gleichzeitig Schulungen bezahlt werden können. Gabriele Heinisch-Hosek (S) räumte ein, dass es längere Zeit zu keiner Valorisierung gekommen sei. Per Entschließungsantrag sprachen sich die Sozialdemokraten für eine Valorisierung und eine Erhöhung des Taschengeldes bei stationärem Aufenthalt von Betroffenen aus. Auch Heinisch-Hosek wies darauf hin, dass etwa für das Kindergeld Mittel vorhanden seien - die 300 Millionen Schilling für eine Valorisierung des Pflegegeldes sollten daher finanzierbar sein. Edeltraud Gatterer (V) begrüßte, dass es künftig für die Qualitätssicherung im Bereich der Pflegevorsorge wesentliche unterstützende Maßnahmen gibt. Pflege sei in erster Linie weiblich, deshalb sollten Frauen, die sich überfordert fühlen, ein besseres Netzwerk haben, wo sie Hilfe, Unterstützung und Information bekommen. FPÖ-Sozialsprecher Herbert Haupt übte scharfe Kritik an der früheren Sozialpolitik der SPÖ. 30 Jahre lang sei nichts geschehen - und nun falle der SPÖ seit dem 4. Febraur 2000, dem Regierungsantritt von FPÖ und ÖVP, "außer Destruktion" nichts ein. (APA)