Foto: www.eza.at
Wien - Der neue Entwurf des Bundesgesetzes zur Entwicklungszusammenarbeit (EZA) hat bei der Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungszusammenarbeit (AGEZ), dem Dachverband der österreichischen Organisationen für EZA, schwere Enttäuschung ausgelöst. Der Entwurf für das Gesetz ist bis zum 15. Juni in der Begutachtungsphase und soll im Parlament beschlossen werden. Die Behandlung im Ministerrat ist für den 26. Juni vorgesehen. Die AGEZ stellt wohl fest, dass der vorliegende Entwurf eine Verbesserung zum derzeitigen Gesetz darstelle, jedoch würden für die betroffenen nichtstaatlichen EZA-Organisationen einige sehr wesentliche Punkte fehlen. "Von einem neuen EZA-Gesetz, das die nächsten Jahrzehnte gültig sein wird und somit eine Weichenstellung für die quantitative und qualitative Erhöhung der Leistungen Österreichs für besonders benachteiligte Menschen und Länder des Südens darstellt, erwarte ich mir mehr", äußerte AGEZ-Vorsitzende Heribert Steinbauer seine Enttäuschung. "Eine ausdrückliche Besserstellung für die Arbeit der NGOs muss im Gesetz festgehalten sein". Im Sinne eines wohlverstandenen Subsidiaritätsprinzips würden sich die Entwicklungsorganisationen als Partner der staatlichen EZA sehen, die ihren Anspruch auf Förderungen aus ihrer Erfahrung, Kompetenz und gesellschaftspolitischen Rolle ableiten. Martin Jäggle, Professor an der Religionspädagogischen Akademie, fordert die Verankerung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. "Informations- und Öffentlichkeitsarbeit können auch als Einbahn verstanden werden, Bildung aber bedeutet Kommunikation, persönliche und gemeinsame Auseinandersetzung, entwicklungspolitische Weltsicht mit Weitsicht entwickeln". Die AGEZ fordert daher, dass entwicklungspolitische Informations-, Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit als integraler Bestandteil von Entwicklungspolitik gesetzlich zu verankern und dafür ein Prozentsatz im Budget festzulegen sei. "Die gesetzliche Basis für Verbesserungen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit braucht eine gesicherte Finanzierung, es geht deshalb um eine Festschreibung der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 Prozent des BIP bis zum Jahr 2010", fordert wiederum Elfriede Schachner, Geschäftsführerin der AGEZ. Sie wies auf die Bedeutung der Langfristigkeit hin: entscheidend für planbare Kooperationen ist die Festlegung von mehrjährigen Vorhabensfinanzierungen und mehrjährigen Verträgen für NGOs. (APA)