In Großbritannien ist die Verwendung von überzähligen Embryonen aus der künstlichen Befruchtung erlaubt, eine fünfjährige Aufbewahrungsfrist ist jedoch gesetzlich festgelegt. Die Eltern müssen als Eigentümer vor der Vergabe "ihrer" Embryonen festlegen, ob diese für die Stammzellenforschung verwendet, zur Adoption vor Geburt freigegeben oder zerstört werden sollen. Die Zerstörung der Embryonen wird dann kontrolliert vorgenommen. Die Stammzellenforschung ist eng an das therapeutische Klonen geknüpft, ethische Bedenken will man etwa mit dem Verbot des reproduktiven Klonens zerstreuen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe vo 8.6.2001)