Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) verlangt in Paragraph 10, dass "nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung innerhalb eines Zyklus für eine aussichtsreiche und zumutbare medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind". Reproduktionsmediziner gehen davon aus, dass die Kryokonservierung "Stand der medizinischen Wissenschaft" sei und der wiederholte Eingriff nach erfolglosen Versuchen den Frauen "unzumutbar" sei. Kritiker wie der Moraltheologe Günter Virt orten einen "Verstoß gegen den Geist des Gesetzes". (DER STANDARD, Print-Ausgabe 8. 6. 2001)