Innovationen
Österreich: Steuern können nun auch via Internet bezahlt werden
Kooperation zwischen Finanzministerium und P.S.K. über "bezahlen.at"
Steuern können ab sofort auch auf elektronischem Weg über das Internet bezahlt werden. Bund und die Österreichische Postsparkasse (P.S.K
) kooperieren dabei über die elektronische Zahlungsplattform der P.S.K.
"bezahlen.at"
. Es handle sich dabei um eine neutrale Plattform, Bedingungen für den Zutritt sind ein Girokonto bei einer österreichischen Bank sowie ein elektronischer Zugang, betonte P.S.K.-Vizegeneraldirektor Karl Stoss heute bei einer Pressekonferenz mit Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V). Für das erste Jahr werden rund 10.000 registrierte Kunden erwartet, dann sollte ihre Zahl exponentiell steigen.
Einsparungen bis zu 500 Millionen Schilling pro Jahr
Das Finanzministerium erwartet sich von dem für das Jahr 2005 vorgesehenen lückenlosen Online-Steuerverfahren Einsparungen von rund 500 Mill. S (36,3 Mill. Euro) pro Jahr.
Kunde wird per e-mail verständigt
Der Kunde muss bei der Registrierung bei
"bezahlen.at"
eine einmalige Einzugsermächtigung erteilen. 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin wird der Kunde per e-mail verständigt, dass die Steuerrechnung fällig ist. Bei Bestätigung des Betrages wird das Geld zum Fälligkeitstermin überwiesen, es handelt sich um keine automatische Abbuchung. Will man seine Steuern wieder auf herkömmliche Weise zahlen, reicht eine schriftliche Abmeldung - postalisch oder via e-mail.
Keine spezielle Software nötig
Eine spezielle Software ist nicht erforderlich. Auch Gebühren fallen - im Gegensatz zu den Bankspesen etwa bei Bareinzahlung - nicht an. Angeschlossen sind alle Finanzämter Österreichs. Wichtig sei, dass sich auch die Gemeinden an bezahlen.at beteiligen, damit auch die Kommunalabgaben mittels elektronischem Zahlschein beglichen werden können, betonte Finz.
Ein Schritt zur modernsten Verwaltung Europas
Dies sei ein weiterer Schritt hin zur modernsten Verwaltung Europas. Ab 2005 sollen alle Amtswege österreichweit via Internet erledigt werden können. Die Arbeitnehmerveranlagung soll ab 2003 elektronisch abgewickelt werden können. (apa)