Linz - Ein Gutachten der Linzer Kepleruniversität stärkt jetzt den Gegnern des umstrittenen Atomkraftwerks Temelin rechtlich den Rücken. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass ein Veto Österreichs gegen den EU-Beitritt Tschechiens - wenn das Temelin-Problem nicht gelöst ist - möglich und sogar erforderlich sei. Ansonsten drohe der Republik Österreich sogar eine Amtshaftungsklage im Fall eines Reaktorunglücks in Temelin. Das Gutachten stammt von dem Linzer Universitätsprofessor und Vorstand des Instituts für Umweltrecht, Ferdinand Kerschner. Es wurde am Montag bei einer Pressekonferenz in Linz von FP-Chef Landesrat Hans Achatz und Umweltlandesrätin Ursula Haubner (F) präsentiert. Amtshaftungsklagen und Schadenersatzforderungen Sollten die österreichischen Staatsorgane jetzt kein Veto einlegen und es kommt irgendwann zu einem Reaktorunglück in Temelin mit Auswirkungen auf die österreichische Bevölkerung, so kommen auf die Republik Amtshaftungsklagen und Schadenersatzforderungen in gigantischem Ausmaß zu, wurde bei der Pressekonferenz betont. Kerschner kommt zu dem Schluss: "Unternehmen die betreffenden Staatsorgane nicht alles Zumutbare, um die Gefährdung durch das AKW Temelin hintanzuhalten, kann Amtshaftung eintreten. Die Zustimmung Österreichs zum Beitritt Tschechiens zur EU mit der Nichtinbetriebnahme des AKW Temelin zu verknüpfen, ist als solche zumutbare, geeignete notwendige Maßnahme zu sehen. Sie ist völkerrechtlich zulässig und keinesfalls unverhältnismäßig". Der Gutachter fährt fort: "Alle bisherigen Verhandlungsversuche haben nicht das gewünschte Ergebnis gebracht, Tschechien betreibt offensichtlich eine Verzögerungstaktik. Daher scheint auch eine Vetodrohung Österreichs als notwendige, geeignete und im Verhältnis zur Gefahr auch nur allzu verhältnismäßige Maßnahme". (APA)