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Berlin - Die rechtsextremistische Skinhead-Organisation "Blood & Honour" (Blut und Ehre) und ihr Jugendverband "White Youth" bleiben verboten. Das Verbot durch das Bundesinnenministerium sei juristisch nicht mehr anfechtbar, teilte das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Berlin mit. Die Vereinigung habe die Klage gegen die Verfügung des Innenministeriums zu spät erhoben und sei deshalb abgewiesen worden, sagte ein Sprecher. Durch das Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Klagefrist sei eine inhaltliche Prüfung der Verbotsverfügung hinfällig geworden. Zunächst hatte zwei Mitglieder im eigenen Namen geklagt. Dies sei aber nicht möglich, da der Verein selbst klagen müsse. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte die rechten Vereinigungen im vorigen September verboten, da sie sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten. Das Vermögen der beiden Organisationen wurde beschlagnahmt und eingezogen. "Blood & Honour Division Deutschland" hatte nach Angaben des Ministeriums 200 Mitglieder, "White Youth" 100. Die in den 80er Jahren gegründete "Blood & Honour"-Bewegung versuchte nach Angaben des Verfassungsschutzes, die Skinhead-Szene durch neonazistische Musik politisch zu beeinflussen. Das Programm der 1994 in Berlin gegründeten deutschen Gruppe lehnte sich laut Schily an das Programm der NSDAP aus dem Jahr 1924 an. Ihr Ziel sei es gewesen, über die Musik Nazi-Anschauungen zu verbreiten. (APA/dpa)