Brüssel - Im Streit um milliardenschwere Haftungsgarantien für die Bayerische Landesbank, die Österreich an der BAWAG und der Tiroler Sparkasse beteiligt mit je mehr als 40 Prozent beteiligt ist, scheint die EU-Kommission den geplanten Umbau der Bank zu akzeptieren. "Auf den ersten Blick halten wir das Bayern-Modell für positiv", sagte ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti am Donnerstag in Brüssel. Es fehlten aber weitere Informationen zu Einzelheiten des Modells. Die Kommission gehe aber davon aus, dass für die Bayerische Landesbank ebenso wie für andere Sparkassen und Landesbanken in Deutschland bis Mitte Juli eine Lösung gefunden werde. Abschaffung der Haftungsgarantien Seit Monaten streiten sich die Brüsseler Wettbewerbshüter mit der deutschen Regierung über die Haftungsgarantien der öffentlichen Hand für das deutsche Sparkassensystem. Die EU-Kommission sieht darin wettbewerbswidrige Staatsbeihilfen, die private Institute benachteiligen. Auf Grund der Haftungsgarantien können die Banken nicht zahlungsunfähig werden und können sich günstiger refinanzieren. Die Kommission favorisiert dabei offensichtlich das bayerische Modell, weil es einen Verzicht auf jegliche Garantien möglich macht. Es läuft auf eine Abschaffung der Haftungsgarantien hinaus, indem die Trägerschaft der Bayerischen Landesbank an eine Finanzholding AG übertragen wird. Hinter der Holding sollen die bisherigen Eigner stehen, der Sparkassenverband Bayern und der Freistaat Bayern. Allerdings sind auch Beteiligungsoptionen für Dritte vorgesehen. Bei dem nordrhein-westfälischen Modell für die Westdeutsche Landesbank (WestLB) habe die Kommission dagegen noch deutliche Vorbehalte, hieß es in Brüssel. Problem Übergangsfrist Eine Einigung soll nun bis zum nächsten Treffen am 17. Juli erzielt werden. "Ich bin sehr zuversichtlich", sagte Finanzstaatssekretär Caio Koch-Weser (SPD) am Mittwoch nach einem dreistündigen Besuch bei EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti in Brüssel. Vorher müssten aber noch schwierige Fragen geklärt werden. Dabei gehe es besonders um die Übergangsfrist für den Umbau der Sparkassen- und Landesbankensysteme in Deutschland. Grundlage für eine Einigung mit Brüssel wird nach Aussagen der Kommission eine Plattform-Lösung sein, die die Basis für individuelle Lösungen bilden soll. Sie sieht eine Abschaffung der staatlichen Haftungsgarantien Gewährträgerhaftung und Anstaltslast vor. (APA/dpa)