Schwerin - Die gegen den Neonazi Manfred Roeder verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen Leugnung des Holocaust ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft in Schwerin zog die Revision gegen das Urteil vom April zurück, wie Oberstaatsanwalt Hans-Christian Pick am Montag mitteilte. Es habe keine Aussicht auf Erfolg bestanden, sagte er zur Begründung. Die Entscheidung sei nach eingehender Prüfung in Übereinstimmung mit dem Generalstaatsanwalt Mecklenburg-Vorpommerns gefallen. Im Herbst 1999 hatte das Amtsgericht Grevesmühlen Roeder zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Landgericht Schwerin hatte das Urteil gegen den mehrfach vorbestraften 72-Jährigen in zweiter Instanz abgemildert; dies sorgte bundesweit für Aufsehen und löste teilweise heftige Empörung aus. Vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Rostock ist gegenwärtig ein weiterer Prozess gegen Roeder im Gange. Hier muss er sich wegen einer Rede auf einem NPD-Bundesparteitag 1998 in Stavenhagen verantworten. Die Anklage wirft ihm Volksverhetzung. (APA/AP)