Zwangsscheidungsverfahren gegen ägyptische Frauenrechtlerin vertagt Kläger behauptet Abfall vom islamischen Glauben Kairo - Mit wütenden Wortgefechten zwischen Menschenrechtsgruppen und islamischen Fundamentalisten hat am Montag in Kairo der Rechtsstreit um die Zwangsscheidung der ägyptischen Frauenrechtlerin Nawal el Saadawi begonnen. Zu einer richterlichen Entscheidung kam es allerdings nicht. Der Vorsitzende des Personenstandsgerichts vertagte die Verhandlung gegen die 70-jährige Feministin auf den 7. Juli. Auslöser des Zwangsscheidungs-Verfahrens (Hisba) gegen Saadawi war ein Interview, das im vergangenen März in einer ägyptischen Wochenzeitung erschien. In diesem Interview, das von der Zeitung nach Angaben Saadawis verfälscht widergegeben wurde, äußerte sich die Feministin angeblich abfällig über die Rituale der Moslems bei der Pilgerfahrt nach Mekka. Außerdem forderte sie ein Ende der Diskriminierung der Frau im Erbschaftsrecht. Der Kläger, ein islamistischer Anwalt, forderte vom Richter, er solle den Mufti von Ägypten als Zeugen hören. Dieser habe bestätigt, dass Saadawi vom islamischen Glauben abgefallen sei. Deshalb dürfe sie nicht mit ihrem Mann Scherif Hetata verheiratet bleiben. Der Fall erinnert an das Schicksal des ägyptischen Professors Nasr Hamed Abu Zeid, der vor sechs Jahren aus ähnlichen Gründen zwangsgeschieden worden war. Er lebt mit seiner Ehefrau seither in den Niederlanden. (APA/dpa)