Kunden, die im Internet Waren kaufen, müssen sich auf eine höchst unterschiedliche Behandlung gefasst machen, selbst wenn sie die Unterwäsche vom selben Webshop beziehen. Während die einen im Voraus zahlen müssen, genügt es bei anderen, die Rechnung erst zu begleichen, wenn die Ware da ist.Datenschützer empört Der Grund dafür bringt Datenschützer Hans Zeger von der Arge Daten auf die Palme. Mit Hilfe des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV) können sich Unternehmen, die übers Web verkaufen, schlau machen, wie es um die Bonität ihre Kundschaft bestellt ist. Genauer gesagt, können sie sich bei der Warenkreditevidenz (WKE) erkundigen, ob die potenziellen Internetkunden schon bisher ihre Handyrechnungen oder ihre Versandwaren pünktlich bezahlt haben oder nicht. Wer schon negativ aufgefallen ist, tut sich auch beim Internetkauf schwerer. Die Warenkreditevidenz ist nur eine von drei Listen, die über den KSV laufen (siehe unten). Sie war bisher nur auf Versandhändler und Handynetzbetreiber beschränkt und wird nun auch auf die Webshops ausgedehnt. Das bestätigt auch Karin Krobath, die neu ernannte Pressesprecherin des KSV. Der Grundgedanke sei auch hier, die Konsumenten vor der eigenen Kaufwut zu schützen. Heimlich codiert Datenschützer Zeger stört bei dem Ganzen, dass die Kunden keine Ahnung davon haben, dass sie bonitätsmäßig "codiert" werden. Krobath weist darauf hin, dass das Einverständnis der Betroffenen vorher eingeholt werde. Beim Kauf eines Handys etwa unterschreiben die Kunden schon im Geschäft, dass sie mit Meldungen an die WKE einverstanden sind. Nach drei Mahnungen erfolgt die Meldung Die WKE sei ein geschlossener Kreis. Nur den Mitgliedsfirmen würde Einblick gewährt. Nur sie können säumige Kunden melden oder sich erkundigen, ob es bei bestimmten Personen zu Beanstandungen gekommen sei. Faustregel: Wer dreimal gemahnt wird, wird gemeldet. Ein Tipp für Konsumenten, die prüfen wollen, was gegen sie vorliegt: sich an den KSV und seine Niederlassungen um Auskunft wenden. Die gibt es gratis. Einmal im Jahr.(Lydia Ninz/ Der Standard, Printausgabe vom 19.6.2001)