IT-Business
Unterschiedliche Bonität im Internet
Wer bei Handyrechnungen säumig ist, tut sich beim Einkauf im Netz schwerer
Kunden, die im Internet Waren kaufen, müssen
sich auf eine höchst unterschiedliche Behandlung gefasst machen, selbst wenn sie
die Unterwäsche vom selben
Webshop beziehen. Während
die einen im Voraus zahlen
müssen, genügt es bei anderen, die Rechnung erst zu begleichen, wenn die Ware da
ist.Datenschützer empört
Der Grund dafür bringt Datenschützer Hans Zeger von
der Arge Daten auf die Palme.
Mit Hilfe des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV)
können sich Unternehmen, die übers Web verkaufen,
schlau machen, wie es um die
Bonität ihre Kundschaft bestellt ist.
Genauer gesagt, können sie
sich bei der Warenkreditevidenz (WKE) erkundigen, ob
die potenziellen Internetkunden schon bisher ihre
Handyrechnungen oder ihre
Versandwaren pünktlich bezahlt haben oder nicht. Wer
schon negativ aufgefallen ist,
tut sich auch beim Internetkauf schwerer.
Die Warenkreditevidenz ist
nur eine von drei Listen, die
über den KSV laufen (siehe
unten). Sie war bisher nur auf
Versandhändler und Handynetzbetreiber beschränkt und
wird nun auch auf die Webshops ausgedehnt. Das bestätigt auch Karin Krobath, die
neu ernannte Pressesprecherin des KSV. Der Grundgedanke sei auch hier, die Konsumenten vor der eigenen Kaufwut zu schützen.
Heimlich codiert
Datenschützer Zeger stört
bei dem Ganzen, dass die
Kunden keine Ahnung davon
haben, dass sie bonitätsmäßig
"codiert" werden. Krobath
weist darauf hin, dass das Einverständnis der Betroffenen
vorher eingeholt werde. Beim
Kauf eines Handys etwa unterschreiben die Kunden
schon im Geschäft, dass sie
mit Meldungen an die WKE
einverstanden sind.
Nach drei Mahnungen erfolgt die Meldung
Die WKE sei ein geschlossener Kreis. Nur den Mitgliedsfirmen würde Einblick gewährt. Nur sie können säumige Kunden melden oder sich
erkundigen, ob es bei bestimmten Personen zu Beanstandungen gekommen sei.
Faustregel: Wer dreimal gemahnt wird, wird gemeldet.
Ein Tipp für Konsumenten,
die prüfen wollen, was gegen
sie vorliegt: sich an den KSV
und seine Niederlassungen
um Auskunft wenden. Die gibt
es gratis. Einmal im Jahr.(Lydia Ninz/ Der Standard, Printausgabe vom 19.6.2001)