Bern - Die Schweiz und Österreich reduzieren in ihrem Doppelbesteuerungsabkommen die Dividendenbesteuerung. Als zweite Kammer hat der Ständerat Montag das entsprechende Protokoll gutgeheißen. Im Falle von Dividenden an Gesellschaften mit einer Mindestbeteiligung von 20 Prozent wird die Quellensteuer von heute 5 Prozent aufgehoben. Im Konzernverhältnis gewähren sich die Schweiz und Osterreich damit die gleiche Entlastung, wie sie in der Mutter-Tochter-Richtlinie zwischen den EU-Staaten vereinbart wurde. Bei den übrigen Beteiligungen beträgt der Quellensteuersatz entsprechend dem OECD-Musterabkommen neu 15 statt 5 Prozent. Bei den Zinsen wird er auf Null reduziert. Nicht erfüllt wurde der Wunsch der Schweiz, auch bei den zu 5 Prozent besteuerten Lizenzgebühren einen Nullsatz zu vereinbaren. (APA/sda)